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Ab Januar 2010 ist beim Austausch der Heizanlage das EWärmeG zu beachten

Ab Januar wird in Baden-Württemberg die zweite Stufe desLandeswärmegesetzes wirksam. Künftig müssen neu installierte Heizungen imGebäudebestand zehn Prozent erneuerbare Energien nutzen. „Hausbesitzerbetrifft das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, wenn sie ihre Heizung ab dem 1. Januar2010 austauschen lassen“, sagt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbauund stellt klar: „Das gilt auch für die Fälle, bei denen der Auftrag zum Austauschbereits 2009 vergeben wurde.“

Zur Erfüllung der Verpflichtung sieht das Gesetz eineganze Reihe von Möglichkeiten vor, so Rist. Zur Wahl stehen Solarthermie,Geothermie, Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen sowieBiomasse. Alternativ sei der Pflichtanteil erneuerbarer Energien etwa durcheine besonders gute Wärmedämmung oder den Anschluss an ein Nahwärmenetzersetzbar.

Experten empfehlen Hausbesitzern, frühzeitigqualifizierte Gebäudeenergieberater aus der Region hinzuzuziehen, wenn es ab2010 um die Anschaffung einer neuen Heizung geht. Energieberater könnteneinschätzen, welche Heiztechnik für welches Haus am besten ist und ob sich eineErsatzerfüllung durch Wärmedämmung eher anbietet. Auch welche finanzielle Förderungvon Bund, Land, Gemeinden und Energieversorgern winkt, wüssten sie genau.

WeitereInformationen zum EWärmeGesetz unter

http://www.zukunftaltbau.de/topthemen

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