Die Zahl der Baudenkmale in Baden-Württemberg wird auf rund 90.000 geschätzt. Etwa 80.000 davon sind Wohngebäude. Das sind gut 3 Prozent der 2,3 Mio. Wohngebäude in Baden-Württemberg.
Die Erhaltung der denkmalgeschützten Gebäude ist auf lange Sicht nur möglich, wenn Eigentümer und Benutzer sie mit vertretbaren Energiekosten bewirtschaften können. Daher sind denkmalschützerische und energetische Belange stets gegeneinander abzuwägen und vernünftige Kompromisse zu suchen.
Dies ist möglich, wenn alle Fachdisziplinen - Vertreter der Denkmalschutzbehörde, Architekten, Fachplaner, Bau- und Energieexperten - und die Nutzer von Anfang an eng zusammenarbeiten.
Weitere Informationen sowie gute Beispiele finden Sie unter: www.akbw.de effizienzhaus.zukunft-haus.info
Allgemeine Informationen rund um den Denkmalschutz erhalten Sie unter: www.wm.baden-wuerttemberg.de
Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden werden auch gefördert. So erhalten Sie Zuschüsse für Ausgaben, die bei Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege entstehen, soweit sie die üblichen Ausgaben bei vergleichbaren nicht geschützten Objekten übersteigen (= denkmalbedingte Mehrausgaben), siehe hierzu http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php/121234
Informieren Sie sich auch bezüglich Steuererleichterungen unter http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/denkmalfoerderung-durch-steuererleichterungen/121240.html
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