Moderne Öl- oder Gasheizungen unterscheiden sich von älteren Modellen durch eine wesentlich verbesserte Effizienz. Das fängt an bei der Kesseltemperatur. Bei älteren Heizkesseln muss das Kesselwasser ständig auf Temperaturen von 70-90°C gehalten werden, um den Kessel vor Korrosion zu schützen. Das ist verbunden mit hohen Wärmeverlusten. Einen klaren Hinweis gibt die Temperatur im Heizraum: Ist es dort wärmer als im Wohnzimmer, ist es höchste Zeit für eine Heizungserneuerung.
Wenn Sie also bei Öl- oder Gasbrennern bleiben möchten, können Sie durch die Anschaffung einer neuen, effizienten Anlage einiges an Energie und Schadstoffemission einsparen.
Absoluter Mindeststandard nach Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Niedertemperaturkessel. Gegenüber den veralteten Konstanttemperaturkesseln sind sie besser wärmegedämmt und ermöglichen einen Betrieb bei niedrigeren Temperaturen. Die Vorlauftemperatur kann der Außentemperatur und dem Wärmebedarf angepasst werden. Mit geringeren Temperaturen bekommen Sie nicht nur weniger Wärmeverluste beim Heizkessel, sondern auch bei der Wärmeverteilung. Allerdings darf das Abgas auch im Niedertemperaturkessel nicht so weit abkühlen, dass es im Kessel kondensiert, da sonst der Kessel rosten würde. In diesem Wasserdampf steckt aber noch einige Energie, die erst im Brennwertkessel genutzt werden kann. Deshalb erzielen Brennwertkessel erheblich bessere Wirkungsgrade.
Gas- und Öl-Brennwertkessel sind heutzutage Standard - für gute Sanierungen ein Muss. Der Energiegehalt des Brennstoffes wird nahezu vollständig genutzt.
Niedrige Rücklauftemperaturen erhöhen den Wirkungsgrad von Brennwertkesseln. Die Kombination mit großen Heizflächen ist daher besonders günstig. Bei nachträglich gedämmten Gebäuden sind die Heizkörper in der Regel groß genug, um niedrigere Rücklauftemperaturen zu erzielen.
Gas- und Öl-Brennwertkessel lassen sich optimal mit einer Solaranlage kombinieren. Sie benötigen eine Kollektorfläche von ca. 1-2 m² pro Person mit einem täglichen Warmwasserbedarf von 40 bis 50 Litern. Mit 0,04 m² Kollektorfläche pro 1 m² Wohnfläche ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz bereits erfüllt.
|