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Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die EnEV löst die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasst diese zusammen. Ihre erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft. Seit 01. Oktober 2009 gilt die EnEV 2009.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. In ihr werden bautechnische Standardanforderungen an Neubauten und Altbauten vorgeschrieben.

Grundlegend ist der primärenergetische Ansatz, der die gesamte Energiekette von der Rohstoffgewinnung bis zur Wärmeabgabe über einen Heizkörper oder den Warmwasserhahn berücksichtigt.

Altbauten müssen bei anstehenden Modernisierungen an den technischen Fortschritt angepasst werden. Zusätzlich gelten in Teilbereichen so genannte Nachrüstverpflichtungen. Diese beinhalten u.a. das nachträgliche Dämmen von ungedämmten Rohrleitungen, den Austausch von alten Heizkesseln oder das Dämmen von obersten Geschossdecken beheizter Räume.

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