Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) ist am 1. April 2000 in Kraft getreten und hat das frühere Stromeinspeisungsgesetz ersetzt. Es soll den Ausbau von Energieversorgungsanlagen vorantreiben, die aus sich erneuernden (regenerativen) Quellen gespeist werden.
Geregelt sind in diesem Gesetz die Abnahme und Vergütung von erneuerbarem Strom aus Energieerzeugungsanlagen. So werden die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, regenerativ erzeugten Strom zu Festpreisen abzunehmen. Die Vergütungen sind nach Energieträger, Anlagenleistung, Inbetriebnahmejahr und ggf. weiteren Kriterien gestaffelt.
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