Baden-Württemberg setzt mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ein Zeichen für den Klimaschutz. Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern, müssen 10 % der Wärme durch erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Erdwärme oder Bioenergie erzeugt werden.
Sie haben die Wahl:
Entscheiden Sie sich für die traditionelle Wärmeerzeugung mit Öl oder Gas, wird die Heizung durch eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung ergänzt. Sie benötigen 0,04 m² Kollektorfläche pro m² Wohnfläche. Heizungen, die ganz auf erneuerbare Energien setzen, sind Pelletkessel und Scheitholzkessel. Mit ihnen wird die Quote sogar überschritten. Ihre Wahl kann auch auf eine Wärmepumpe fallen, soweit sie eine Jahresarbeitszahl größer als 3,5 erreicht. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie. Wärme aus Nah- und Fernwärme, unter bestimmten Voraussetzungen aus Kraft-Wärme-Kopplung oder durch die Beimischung von 10 % Biogas oder Bioöl zum konventionellen Brennstoff, erfüllen ebenfalls die Anforderungen.
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