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Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG)

Baden-Württemberg setzt mit dem EWärmeG ein Zeichen für den Klimaschutz. Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie Ihre Heizungsanlage nach dem 1. Januar 2010 erneuern, müssen 10 % der Wärme durch erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Erdwärme oder Bioenergie erzeugt werden.

Sie haben die Wahl:

  • Entscheiden Sie sich für die traditionelle Wärmeerzeugung mit Öl oder Gas, wird die Heizung durch eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung ergänzt. Sie benötigen 0,04 m² Kollektorfläche pro m² Wohnfläche.
  • Heizungen, die ganz auf erneuerbare Energien setzen, sind Pelletkessel und Scheitholzkessel. Mit ihnen wird die Quote sogar überschritten.
  • Ihre Wahl kann auch auf eine Wärmepumpe fallen, soweit sie eine Jahresarbeitszahl größer als 3,5 erreicht. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie.
  • Wärme aus Nah- und Fernwärme, unter bestimmten Voraussetzungen aus Kraft-Wärme-Kopplung oder durch die Beimischung von 10 % Biogas oder Bioöl zum konventionellen Brennstoff, erfüllen ebenfalls die Anforderungen.

Alternative: Besser dämmen

  • Als Alternative können Sie Ihr Dach oder Ihre Fassade so gut dämmen, dass die zum Zeitpunkt der Maßnahmen gültigen Anforderungen für Sanierungen um
    20 % unterschritten werden.
  • Bei einer Komplettsanierung richten sich die Anforderungen nach dem Baualter Ihres Hauses.

Die beste Wahl für Ihr Haus

  • Sie sehen, Sie haben viele Möglichkeiten, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Informieren Sie sich daher bei qualifizierten Energieberatern und finden Sie so die optimale Lösung für Ihr Gebäude.

 

Möglichkeiten der Erfüllung des EWärmeG in Bestandsgebäuden

                                  

Solarkollektor                                  
0,04 m² pro m² Wohnfläche          


Wärmepumpe
Jahresarbeitszahl > 3,5    

Holzpellets
Holzheizung

Bioöl bzw. Biogas
zumischen

 

Alternative Varianten: Besser dämmen

Dachdämmung/oberste Geschoßdecke

Fassadendämmung



Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.uvm.baden-wuerttemberg.de

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