Das Foto zeigt einen Stapel an Magazinen und Zeitungen, das oberste ist aufgeschlagen. Im Hintergrund links ist eine Kaffeetasse erkennbar.

Photovoltaikanlagen auf dem Dach: Neue Regeln zur finanziellen Förderung

Presseinformation 3/2024
Stuttgart, 15. Januar 2024

Einspeisevergütung sinkt, Mehrwertsteuer von null Prozent bleibt dauerhaft

 

Für Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach gibt es im Jahr 2024 eine gesetzliche Änderung: Nach eineinhalb Jahren sinken ab 1. Februar die Vergütungssätze wieder. Pro Halbjahr reduziert sich die Einspeisevergütung um ein Prozent. Eine weitere Neuerung betrifft den für das Jahr 2023 auf null Prozent abgesenkten Umsatzsteuersatz für Photovoltaikanlagen – in den Jahren zuvor galt der allgemeine Steuersatz mit 19 Prozent. Dieser Steuervorteil aus dem vergangenen Jahr wird dauerhaft bleiben, wie das Bundesfinanzministerium bereits im Herbst bestätigte. Darauf weist Zukunft Altbau hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. Berücksichtigt man diese beiden Änderungen, die inzwischen gefallenen Anlagenkosten sowie den tendenziell wieder steigenden Strompreis, sind bis zu sechs Prozent Gewinn pro Jahr mit einer Hausdachanlage möglich.

Fragen rund um Photovoltaikanlagen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon(at)zukunftaltbau.de.

Eine Photovoltaikanlage erzeugt klimafreundlichen Solarstrom und lohnt sich auch finanziell. „Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer nutzen den günstigen Strom etwa für Spül- und Waschmaschine, Kühlschrank, das Elektroauto oder auch die Wärmepumpe und sparen damit den Verbrauch von teurerem Strom aus dem Netz“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Was sie nicht selbst verbrauchen können, wird gegen eine Vergütung in das Netz eingespeist.“

Diese Einspeisevergütung sinkt für neue Anlagen künftig wieder. Die Degression der Vergütungssätze war im Zuge der Energiekrise Mitte 2022 gestoppt worden. Ab 1. Februar 2024 verringert sich die jeweils 20 Jahre lang gültige Vergütung bei kleineren Hausdachanlagen von 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde um ein Prozent auf 8,11 Cent. Ab 1. August 2024 beträgt die Vergütung 8,03 Cent, ab 1. Februar 2025 gibt es noch 7,94 Cent pro Kilowattstunde. Wichtig zu wissen: Nur Anlagen, die nach den jeweiligen Stichdaten in Betrieb gegangen sind, erhalten für die nächsten 20 Jahre die jeweils geringere Vergütung.

Den Gewinn macht der Eigenverbrauch

Die Einspeisevergütung trägt zu einem lukrativen Betrieb der Photovoltaikanlage bei, da sie die Anschaffungskosten mit refinanziert. „Die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde bei kleineren Hausdachanlagen liegt bei rund elf bis 14 Cent je Kilowattstunde. Daher ist die Einspeisevergütung selbst nicht kostendeckend“, sagt Tina Schmidt vom Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg. „Den Gewinn erwirtschaftet der Eigenverbrauch des Solarstroms für die elektrischen Geräte im Haushalt.“

Er ist äußerst lukrativ: Aktuell kostet eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz bei bestehenden Verträgen im Schnitt zwischen 35 und 40 Cent. Die Kilowattstunde Solarstrom vom Dach bei kleineren Anlagen ist dagegen mit den rund zwölf Cent deutlich günstiger. Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, spart in dieser Rechnung also 21 bis 29 Cent pro Kilowattstunde. Rund ein Drittel des Solarstroms kann man im Regelfall auch ohne Batteriespeicher selbst nutzen. Mit Speicher und Elektroauto ist es im Durchschnitt deutlich über die Hälfte.

Die Anlagenkosten sinken auf breiter Front

Die genauen Kosten für den Solarstrom vom Dach ergeben sich aus den Anschaffungskosten der Anlage. Im vergangenen Jahr sind sie aufgrund der Energiepreiskrise, hoher Nachfrage und Lieferproblemen stark gestiegen. Die Preisrallye nach oben ist nun vorbei, die Angebote werden wieder günstiger. Für Hausdachanlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt sind die Kosten inzwischen von durchschnittlich rund 1.800 Euro auf nur noch 1.300 bis 1.600 Euro pro Kilowatt Leistung gesunken. Entsprechend wird die Kilowattstunde Solarstrom günstiger.

Umsatzsteuer dauerhaft bei Null und zusätzliche Verbesserung

Eine weitere positive Entwicklung bei der Refinanzierung der Photovoltaikanlage: Zu Beginn des vergangenen Jahres ist die Umsatzsteuer für neue Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung von 19 auf null Prozent gesunken. Dieser Vorteil gilt nun unbefristet über das Jahr 2023 hinaus, wie das Bundesfinanzministerium im September mittelte. Hinzu kommt: Die seit 2022 entfallene Einkommenssteuer für die solaren Erträge macht Photovoltaikanlagen ebenfalls günstiger.

Gewinne von rund sechs Prozent möglich

Fazit: Berücksichtigt man alle Faktoren, die gesunkenen Anlagenpreise, die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf null Prozent, die steigenden Strompreise und den daher lukrativeren Eigenverbrauch im Verhältnis zur leicht sinkenden Einspeisevergütung, ist eine Rendite bis zu sechs Prozent pro Jahr möglich. Mit der eigenen Photovoltaikanlage auf dem Dach wird man zudem unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leistet einen relevanten Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien.