Aus dem aktuellen Entwurf lassen sich drei Grundaussagen für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer ableiten:
- Beim anstehenden Heizungstausch entfällt die Pflicht, neue Heizungen mindestens mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben. Zudem wird die Austauschpflicht für bestimmte Heizungen, die älter sind als 30 Jahre sind, gestrichen.
- Für neu einzubauende Gas- und Ölheizungen ist die Einführung einer Grüngas- und Grünöl-Quote vorgesehen. Diese soll 2029 mit einem Anteil von zehn Prozent starten. 2030 soll der Anteil auf 15 Prozent ansteigen, 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Alternativ kann der geforderte, biogene Anteil im GAs und Öl in Teilen oder ganz entfallen, wenn eine Hybrid-Heizung genutzt wird. Das kann eine Wärmepumpen-, Solarthermie- oder Biomasse-Hybrid-Heizung sein.
- Die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bis mindestens 2029 sichergestellt sein. Ob sich etwas an den einzelnen Fördersätzen ändert oder die Richtlinie in ihrer Ausgestaltung wie bisher bestehen bleiben wird, bleibt abzuwarten.
Der Entwurf sieht mehr Wahlfreiheit für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern vor, für welche neue Heizung sie sich entscheiden. Das soll für positive Impulse sorgen und Vorbehalte abbauen. Allerdings birgt es zahlreiche Risiken, wenn erneut auf eine mit Öl oder Gas betriebene Heizungen gesetzt wird:
Preis
- Die Entwicklung der Gas- und Ölpreise ist unsicher. Wer eine entsprechende Heizung einbaut, macht sich in Zukunft von stark schwankenden Preisen abhängig.
- Gleichzeitig wird die EU-weite CO2-Bepreisung in den nächsten Jahren ansteigen und zusätzliche Kosten verursachen.
- Bei Gasheizungen werden zudem durch die abnehmende Anzahl der angeschlossenen Haushalte die anfallenden Netzentgelte auf weniger Schultern verteilt. Und das kann richtig ins Geld gehen: Fachleute rechnen derzeit mit tausenden Euro Mehrkosten für steigende Netzentgelte über die Lebensdauer einer Gasheizung.
- Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht Regelungen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor. Demnach sollen Vermieterinnen und Vermieter, die neue, fossil betriebene Heizungen einbauen an den Heizkosten, an den Heizkosten beteiligt werden. Es ist vorgesehen, dass künftig die Kosten für den CO2-Preis, die Netzentgelte und den biogenen Brennstoff jeweils zur Hälfte zwischen Mietenden und Vermietenden aufgeteilt werden.
Verfügbarkeit
- Die in Deutschland verfügbaren Mengen an Grüngas und insbesondere grünem Öl können nur wenige Prozent des Gas- und Ölbedarfs abdecken, was sich mangels landwirtschaftlicher Flächen zukünftig auch nicht substanziell ändern kann.
- Es müssten daher zusätzlich grüne Gase und Öle aus dem Ausland im großen Umfang importiert werden. So würden neue Abhängigkeiten von Energielieferungen erzeugt, anstatt auf regionale Versorgung zu setzen. Nach der Logik der Marktwirtschaft wird dies wiederum zu höheren Preisen führen.
Daher ist Zukunft Altbau davon überzeugt, dass nach wie vor in den meisten Gebäuden der Einbau einer Heizung mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien die langfristig beste Wahl ist – allen voran die Wärmepumpe, die sich immer mehr in der Breite durchsetzt. Ihr Einbau sorgt für langfristige Planbarkeit sowie niedrige Betriebskosten und rechnet sich über die Jahre, insbesondere in Kombination mit einer Photovoltaikanlage.
Erneuerbare Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG)
Das EWämeG ist in Baden-Württemberg seit 2008 in Kraft und regelt den Anteil an erneuerbaren Energien beim Heizungstausch. Das EWärmeG wird auch nach in Krafttreten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetz weiterhin gelten. Eine Abschaffung oder Änderung ist vorläufig nicht geplant.
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Aktueller Stand: 8. Juli 2026