Der Gesetzesentwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 13. Mai 2026 im Bundeskabinett beschlossen. Das GModG soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen und enthält Anpassungen, vor allem dahingehend, was beim Heizungstausch zu beachten ist. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Bis dahin kann es noch Änderungen geben, insbesondere in Details. Die ersten Eckpunkte zum Gesetz wurden am 25. Februar bekanntgegeben.
Aus dem aktuellen Entwurf lassen sich drei Grundaussagen für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer ableiten:
Der Entwurf sieht mehr Wahlfreiheit für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern vor, für welche neue Heizung sie sich entscheiden. Das kann für positive Impulse sorgen und Vorbehalte abbauen. Allerdings birgt es zahlreiche Risiken, wenn erneut auf eine mit Öl oder Gas betriebene Heizungen gesetzt wird:
Preis
Bei Gasheizungen werden zudem durch die abnehmende Anzahl der angeschlossenen Haushalte die anfallenden Netzentgelte auf weniger Schultern verteilt. Und das kann richtig ins Geld gehen: Fachleute rechnen derzeit mit Tausenden Euro Mehrkosten für steigende Netzentgelte über die Lebensdauer einer Gasheizung.
Verfügbarkeit
Daher ist Zukunft Altbau davon überzeugt, dass nach wie vor in den meisten Gebäuden der Einbau einer Heizung mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien die langfristig beste Wahl ist – allen voran die Wärmepumpe, die sich immer mehr in der Breite durchsetzt. Ihr Anschaffungspreis ist zwar – trotz Förderung – teurer, ihr Einbau sorgt aber für langfristige Planbarkeit und niedrige Betriebskosten, insbesondere in Kombination mit einer Photovoltaikanlage.
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Aktueller Stand: 1. Juni 2026