Es gibt viele gute Gründe für eine energetische Sanierung: sie spart über die Zeit viel Energie und damit auch Geld ein, macht unabhängig von Energieimporten und steigert den Wohnkomfort. Trotzdem sind die erforderlichen Investitionen oftmals recht umfangreich. Um Sanierungswillige zu unterstützen, bieten der Bund, das Land Baden-Württemberg sowie zahlreiche Kommunen daher verschiede Unterstützungsangebote und Fördermittel an. Die umfangreichste Förderung findet im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude statt.
Beim Sanieren ist es wichtig das jeweilige Gebäude individuell und ganzheitlich zu betrachten. Auch bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen sollte immer das gesamte Gebäude mitgedacht werden, um Optionen für weitere Sanierungsmaßnahmen in Zukunft nicht zu verbauen. Um möglichst ganzheitlich zu planen, empfiehlt sich eine professionelle Energieberatung und damit verbundene attraktiven Förderangebote.
Im Rahmen einer Energieberatung wird in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt. Dieser zeigt einen Weg für die sinnvolle, schrittweise Sanierung eines Bestandsgebäudes auf. Im iSFP sind einzelne Sanierungen zu Maßnahmenpaketen zusammengefasst, passend zum Gebäude und den Rahmenbedingungen der Sanierungswilligen. Sie können nacheinander und mit zeitlichem Abstand voneinander umgesetzt werden.
Werden im iSFP beschriebene Einzelmaßnahmen umgesetzt, können die Eigentümerinnen und Eigentümer mit dem sogenannten iSFP-Bonus, zusätzlich zur regulären Förderung, nochmals bis zu 2,5 Prozent Förderung erhalten. Der Heizungs- und Fenstertausch sind hier ausgenommen.
Der iSFP für Ein- oder Zweifamilienhäuser wird vom Bund mit 50 Prozent und maximal 650 Euro gefördert, der iSFP für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten mit maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 250 Euro, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird. Der Förderantrag dafür wird im Portal der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) entweder direkt von Ihnen selbst oder von bevollmächtigten Energieberatenden gestellt.
Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden am 17. Juli 2026 neue Förderkonditionen beschlossen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert mit Investitionszuschüssen energetische Einzelmaßnahmen sowie die Sanierung zum Effizienzhaus.
Alternativ zur BEG-Förderung können Sie Ihre Sanierungsmaßnahmen auch über die Steuer fördern lassen.
Bei Einzelmaßnahmen gelten verschiedene Fördersätze, je nach Art der Maßnahme. Dabei wird zwischen Effizienzmaßnahmen und dem Heizungstausch unterschieden. Es gibt jeweils eine Grundförderung sowie verschiedene Boni. Haushalte mit geringerem Einkommen und energetisch besonders schlechte Gebäude können höhere Förderungen erhalten.
Um die Förderung zu erhalten, ist eine Prüfung und Begleitung der Sanierung durch eine Energieberaterin bzw. einen Energieberater erforderlich. Die sogenannte Fachplanung und Baubegleitung werden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegen die maximal förderfähigen Ausgaben für die Baubegleitung bei bis zu 5.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern liegt der Maximalbetrag für die förderfähigen Ausgaben zwischen 6.000 Euro und 20.000 Euro (2.000 Euro pro Wohneinheit).
Für Einzelmaßnahmen gibt es ergänzend zur Förderung ein zinsvergünstigtes Kreditangebot. Für Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr wird ein zusätzlichen Zinsvorteil von 2,5 Prozent gewährt. Die Kredithöhe beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Die BEG-Förderung für Effizienzhäuser umfasst die zukunftsfähigen energetischen Effizienzniveaus 40 EE, 55 EE, 70 EE und 85 EE, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, sowie den Effizienzhausstandard „Denkmal EE“. Sie werden mit Tilgungszuschüssen von bis zu 40 Prozent gefördert.
Für den Effizienzhausstandard 40 EE gibt es zunächst eine Grundförderung von 10 Prozent, für 55 EE und Denkmal EE 5 Prozent.
Den „Worst-Performing-Building“-Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten gibt es zusätzlich für Häuser, die vor der Sanierung auf einem schlechten energetischen Niveau sind und auf ein Effizienzhaus 40 EE, 55 EE bzw. 70 EE saniert werden.
Neben dem „Worst-Performing-Building“-Bonus kann noch ein sogenannter NH-Bonus geltend gemacht werden, für alle Gebäude die nach QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zertifiziert werden. Alternativ zur QNG kann ab Anfang 2027 eine Lebenszyklusbetrachtung erfolgen. Voraussetzung für den Bonus ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Zudem gibt es noch einen „Serielle-Sanierung“-Bonus von bis zu 15 Prozent, der für schnelle Sanierungen mit abseits der Baustelle vorgefertigten Elementen für Fassade und Dach. Effizienzhäuser 40 EE und 55 EE erhalten 15 Prozent, 70 EE fünf Prozent. Die maximalen förderfähigen Ausgaben für eine Sanierung zum Effizienzhaus liegen bei 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Neben dem Tilgungszuschuss gibt es einen zinsverbilligten Kredit, der einen Zinsvorteil gegenüber dem Kredit bei der Hausbank bietet.
Auch hier muss ebenfalls eine Energieberaterin oder ein Energieberater eingebunden werden. Die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder -Experten bekommen Sie mit bis zu 50 Prozent gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegen die maximal förderfähigen Ausgaben bei bis zu 10.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern liegt der Maximalbetrag für die förderfähigen Ausgaben zwischen 8.000 Euro und 40.000 Euro (4.000 Euro pro Wohneinheit).
Neben der BEG-Förderung kann auch das Programm „Jung kauft Alt“ bei energetischen Sanierungen unterstützen, wenn eine Familie plant, ein altes Haus zu erwerben. Diese Förderung ist mit den oben beschriebenen Förderprogrammen kombinierbar.
Es handelt sich dabei um einen verbilligten Kredit in Höhe von 100.000 Euro (bei einem Kind) bis 150.000 Euro (bei drei und mehr Kindern). Beantragt wird er bei der eigenen Bank.
Es bestehen jedoch einige Voraussetzungen:
(Stand: Juli 2026, alle Angaben ohne Gewähr)