Sanierungsmaßnahmen am Gebäude sollten immer ganzheitlich betrachtet werden, so auch die Dachsanierung. Soll ein Dach modernisiert werden, ist es sinnvoll, auch eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. In Baden-Württemberg gibt es seit 2023 sogar eine Pflicht, die besagt, dass bei einer Dachsanierung eine Photovoltaik-Anlage angebracht werden muss. Die Pflicht gilt nicht bei Reparaturen, also wenn etwa einzelne Ziegel nach einem Sturmschaden ersetzt werden müssen.
Sobald sich ein Hauseigentümer in Baden-Württemberg für eine Dachsanierung entscheidet, muss er eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installieren. Die gesetzliche Regelung greift, wenn es sich um eine „grundlegende“ Dachsanierung handelt. Als grundlegende Dachsanierung gelten Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Dies gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen. Eine Erneuerung der darunterliegenden Lattungen oder Schalungen wird nicht vorausgesetzt. Ausgenommen sind aber Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden (zum Beispiel: Sturmschäden).
Um die erforderliche Größe der Photovoltaik-Anlage zu ermitteln, werden nur „solargeeignete“ Dachflächen berücksichtigt. Es gibt drei Möglichkeiten, die Mindestgröße zu ermitteln. Für die Installation der Anlage hat der Eigentümer zwölf Monate Zeit.
Die Photovoltaik-Pflicht betrifft nur Dachflächen, die sich für eine Stromerzeugung eignen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass das Dach eine zusammenhängende Fläche von mindestens 20 Quadratmetern bietet. Steildächer werden als geeignet betrachtet, wenn sie eine Ausrichtung zwischen Ost, Süd und West und eine Neigung von 20 bis 60 Grad besitzen. Bei Dächern, die nur eine Schräge bis zu 20 Grad aufweisen, sogenannte Flachdächer, spielt die Orientierung keine Rolle. Sie gelten grundsätzlich als für die Installation einer Solaranlage geeignet.
Als geeignet zählen zudem nur Flächen, die eben sind und auf denen ausreichend Sonneneinstrahlung vorhanden ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Dachfläche über mehr als 75 Prozent Sonneneinstrahlung verfügt im Vergleich zu einer angenommenen unverschatteten Dachfläche mit der Ausrichtung nach Süden und einer Neigung von 35 Grad.
Die Größe der Photovoltaik-Anlage kann über drei verschiedene Verfahren nachgewiesen werden. Hauseigentümer können das Verfahren frei wählen.
Die Module müssen jedoch nicht zwingend auf dem Dach verlegt werden. Stattdessen können diese auch an der Gebäudefassade oder auf Gebäuden in der Umgebung, wie Garagen oder Schuppen, installiert werden. Auch mit bestehenden Anlagen können, die gesetzliche Regelung erfüllt werden. Anstatt von Photovoltaik wird auch Solarthermie für die Warmwassererzeugung oder zur Unterstützung der Heizung als Ersatzmaßnahme anerkannt.
Übrigens: Wer die Anlage nicht selbst installieren möchte, kann die Dachfläche auch verpachten.
Den Nachweis, dass auf ein saniertes Dach eine Photovoltaik-Anlage installiert wurde, muss der Hauseigentümer bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde, zum Beispiel dem Landratsamt, einreichen. Hierfür reicht die Bestätigung über die Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus. Die Anlage muss spätestens zwölf Monate nach Fertigstellung des Daches installiert sein. Kommt ein Eigentümer der Photovoltaik-Pflicht nicht nach, führt das zu Strafzahlungen.
Ist eine Photovoltaik-Anlage „wirtschaftlich unzumutbar“, kann eine Befreiung bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragt werden. Laut Gesetz trifft das zu, wenn die Netzanschlusskosten und sonstige Systemkosten, die durch den Bau der Anlage entstehen würden, mehr als 70 Prozent der „übrigen Kosten“ der Photovoltaik-Anlage betragen. Zu den Netzanschlusskosten und sonstigen Systemkosten zählen beispielsweise statische Ertüchtigungen und Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes und der Sicherheit der Anlage. Die „übrigen Kosten“ setzen sich etwa aus den Anschaffungskosten für Module, die Unterkonstruktion, den Wechselrichter, Planung und Montage sowie weitere Komponenten der Anlage zusammen.