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Heizungstausch in Mehrfamilienhäusern: Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Etagenheizungen und Einzelöfen in Mehrfamilienhäusern gibt es beim Heizungstausch Besonderheiten zu beachten – insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Für Hausverwaltungen von Mehrfamilienhäusern, in denen eine Etagenheizung oder Einzelheizung betrieben wird, gibt es Pflichten, die an eine gesetzliche Frist gebunden sind.
  • Die Vorteile der Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien sind groß. So wird etwa die steigende CO2-Bepreisung fossile Energien teurer machen. Zudem profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer von Förderungen. 

Was müssen Sie als Hausverwalter wissen, wenn eine Heizung ausgetauscht werden muss?

Am 01.01.2024 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) novelliert. Das Gesetz regelt seitdem auch die Erneuerung von Heizungsanlagen. 

Ist eine Heizung defekt, muss diese durch eine Heizung ersetzt werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Die Regelung gilt auch für Etagenheizungen und Einzelöfen in Mehrfamilienhäusern.

Heizungsdefekt in einer WEG nach dem GEG-Stichtag: Was müssen Sie als Hausverwalter tun?

  • In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) muss nach dem ersten Heizungstausch die Gemeinschaft informiert werden.
  • Der Verwalter muss unverzüglich eine Eigentümerversammlung einberufen, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
  • Innerhalb der folgenden fünf Jahre muss ein Konzept zur Erreichung der 65-Prozent-Vorgabe für das gesamte Haus erarbeitet und beschlossen werden und anschließend schrittweise umgesetzt werden.
  • Soll weiterhin dezentral geheizt werden, sind eine Zweidrittelmehrheit und 50 Prozent aller Miteigentumsanteile erforderlich.
  • Bis dahin muss die Hausverwaltung die WEG jährlich in der WEG-Versammlung über den aktuellen Stand der Umsetzung informieren.
  • Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, sofort den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger über den Beschluss über das zukünftige Heizungskonzept zu informieren.

Welche Pflichten und Fristen für WEG mit mindestens einer Etagenheizung oder Einzelöfen gelten noch?

Hausverwaltungen für Mehrfamilienhäuser, in denen mindestens eine Etagenheizung oder Einzelheizung betrieben wird, müssen bis zum 31. Dezember 2024 Informationen einholen. Sie müssen sowohl beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger als auch den Wohnungseigentümern Informationen zum Heizungsbestand anfragen und müssen diese innerhalb von sechs Monaten auch erhalten. Die Informationen sind dann gesammelt drei Monate später an die WEG zu übermitteln. So schreibt es § 71n des GEG vor. 

Weitere Informationen

Mehr Informationen, auch zu Pflichten und Fristen für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, finden Sie auf der Seite „Heizungstausch in Mehrfamilienhäusern“ im Eigentümer-Bereich sowie im Merkblatt „Heizungstausch in Mehrfamilienhäusern mit Etagenheizungen und Einzelöfen“.

Unterstützung für Wohneigentümer-Projekte: Von der Erstansprache bis zur Umsetzung

Petra Hübner, Social Immo Consulting (Fellbach), Joshua Lampe, Ingenieurbüro Lampe und Team GmbH (Ludwigsburg) und Kersten Schagemann, Dipl.-Ing. Freier Architekt, Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (Stuttgart)

Beim Herbstforum Altbau 2024 zeigten die WEG-Verwalterin Petra Hübner, der Energieberater Joshua Lampe und der Architekt Kersten Schagemann, welche Möglichkeiten komplexer Bestandsmodernisierungen es auch für WEGs gibt und wie man in diesen Prozessen erfolgreich mit den beteiligten Parteien kommuniziert.

WEG sind durch die heterogene Gruppe an Eigentümerinnen und Eigentümern eine große Herausforderung für die Wärmewende. Die Modernisierungsquote in WEGs ist daher auch deutlich geringer als im restlichen Gebäudebestand.

Diese Nuss könne man aber knacken, waren sich die drei Fachleute einig. Wichtig sei vor allem eine fachkundige, verlässliche und transparente Kommunikation und ein offener Umgang mit Herausforderungen wie Kosten und Finanzierung.

zum Vortrag (PDF)

Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Energieberatung

WEG-Praxisguide der dena

Die dena widmet sich im Rahmen des Gebäudeforums klimaneutral intensiv dem Themengebiet energetische Sanierungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Der WEG-Praxisguide der dena bietet ein praxisnahes Angebot mit Informationen, Tools und Arbeitshilfen zu folgenden Aspekten 

  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Gesetzliche Anforderungen
  • Energieberatung und iSFP
  • Finanzierung und Förderung 
  • Beschluss von Maßnahmen

zum Praxisguide

Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern: Worauf müssen Sie als Verwalter achten?

Auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern ist oft viel Platz für eine Photovoltaik-Anlage. Doch wie lässt sich eine solche Anlage im Geschosswohnungsbau und den dort häufig anzutreffenden Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sinnvoll umsetzen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Photovoltaik-Anlage installiert werden kann? Neben hausinternen Gegebenheiten müssen auch gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Diese können die Entscheidung für oder gegen eine Photovoltaik-Anlage beeinflussen. Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg erklärt auf einer Themenseite, wie man für jedes Haus zum passenden Betriebskonzept kommt.

Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern: Für jedes Dach das passende Konzept

Photovoltaik und Steuerrecht: Welche steuerrechtlichen Aspekte Privatpersonen kennen sollten

Die Themenseite „Photovoltaik und Steuerrecht“ des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg zeigt die geltenden steuerlichen Regelungen rund um den Erwerb von PV-Anlagen für Privatpersonen. Denn mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage Strom zu erzeugen, ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Energiewende, sondern kann auch finanzielle Vorteile bieten.

Steuerliche Aspekte beim Erwerb von Photovoltaik-Anlagen: Was private Anlagenbetreibende wissen sollten

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