EU-Ebene: EPBD und EED

Auf europäischer Ebene definieren die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Novellierung 2024 beschlossen) und die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED, 2023 beschlossen) Sanierungsanforderungen an Nichtwohngebäude. Diese EU-Richtlinien gelten jedoch nicht unmittelbar, sondern müssen zunächst binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden, wobei der nationale Gesetzgeber gewisse Freiheiten hat, wie die Ziele der Richtlinien erreicht werden können.

Nationale Ebene: GEG und EnEfG

Auf nationaler Ebene ist das Gebäude-Energie-Gesetz am weitreichendsten. Es definiert unter anderem, welche Heizungsarten eingesetzt werden dürfen und macht Vorgaben für Dämmstandards, sowohl für Neubauten als auch für den Bestand. Bei letzterem sind Vorgaben zu unterscheiden, die durch bestimmte Maßnahmen am Gebäude ausgelöst werden (Bsp: bei Putzsanierungen ist die Fassade zusätzlich zu dämmen) und Vorgaben, die unabhängig von Maßnahmen gelten (Bsp: Bei Gebäuden, die auf mehr als 19°C beheizt werden, muss die oberste Geschossdecke oder das Dach einen Mindestwärmeschutz aufweisen). Ebenso definiert das Gebäude-Energie-Gesetz die Anforderungen an Energieausweise und deren Aushangpflicht in öffentlichen Gebäuden.

Weiter zu nennen auf nationaler Ebene ist das Energie-Effizienzgesetz, das die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand betont und insbesondere öffentliche Stellen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von 1 Gigawattstunde oder mehr zu jährlichen Einsparungen verpflichtet.

Länder-Ebene: KSG und EWärmeG

Auf baden-württembergischer Ebene bestimmt das Klimaschutzgesetz (KSG) Baden-Württemberg den Gesamtrahmen. Es definiert beispielsweise eine Photovoltaikpflicht bei Neubauten und Dachsanierungen, die für Landesgebäude ab 2030 auch ohne Auslöser gilt. Für landeseigene Parkplätze werden Pflichten für Photovoltaikanlagen und Ladeinfrastruktur festgelegt.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt Vorgaben beim Heizungstausch, wird aber in Kürze durch das Gebäude-Energie-Gesetz ersetzt werden, sobald dieses beim Heizungstausch voll greifen wird.

Die Landesbauordnung definiert beispielsweise Mindestabstände bei Dachaufstockungen.

Kommunale Ebene: Bebauungspläne

Auf kommunaler Ebene können Bebauungspläne oder ein Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz energierelevante Vorgaben machen.

 

Etliche Gesetzestexte sind im Dossier Rechtlicher Rahmen bei der Sanierung verlinkt.