Wann das EWärmeG gilt

Sobald sie eine Heizungsanlage austauschen, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Gebäuden in Baden-Württemberg 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugen oder Ersatz-Maßnahmen ergreifen. 

Gleichzeitig gelten die Vorgaben des Gebäude-Modernisierungsgesetzes (GmodG) des Bundes zum erneuerbaren Heizen.

Hilfreiche Materialien

  • Als schnellen Überblick und als Einstieg für Endkunden bietet sich unser Merkblatt: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz an.
  • Im Heizungskeller, auf der Baustelle, im Büro: Mit der App zum EWärmeG haben Sie den Gesetzestext, Erläuterungen zu allen Erfüllungsoptionen, ein Berechnungswerkzeug und kompakte Infos immer zur Hand – optimiert für Smartphone und Tablet, kostenfrei, firmenneutral, von Zukunft Altbau entwickelt und von Experten geprüft.
  • Das EWärmeG-Excel-Tool hilft Ihnen, gemeinsam mit Ihren Kunden für deren Gebäude die passende Erfüllungsoption des EWärmeG zu finden. Es bildet die häufigsten Optionen und Kombinationsmöglichkeiten übersichtlich und bedienungsfreundlich ab.

Weitere Informationen zum EWärmeG und den verschiedenen Erfüllungsoptionen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Sie haben Fragen zum EWärmeG? Das Beratungstelefon von Zukunft Altbau beantwortet sie.

Mustervortrag

„Heizungstausch und EWärmeG"

Spannende Informationen rund um Erfüllungsoptionen, rechtliche Rahmenbedingungen, Lösungsbeispiele und knifflige Fälle.

Für Ihre Kunden

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz einfach erklärt vom Umweltministerium Baden-Württemberg

Min. 2:51


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