Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und der CO2-Ausstoß sinken.
Sobald sie eine Heizungsanlage austauschen, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Gebäuden in Baden-Württemberg 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugen oder Ersatz-Maßnahmen ergreifen.
Gleichzeitig gelten die Vorgaben des Gebäude-Modernisierungsgesetzes (GmodG) des Bundes zum erneuerbaren Heizen.
Weitere Informationen zum EWärmeG und den verschiedenen Erfüllungsoptionen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
Sie haben Fragen zum EWärmeG? Das Beratungstelefon von Zukunft Altbau beantwortet sie.
Min. 2:51