Zuschüsse und Kredite gemäß BEG im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert mit Investitionszuschüssen die Sanierung zum Effizienzhaus sowie energetische Einzelmaßnahmen.

  • Die förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen liegen bei bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit für den Heizungstausch und 60.000 Euro für Effizienzmaßnahmen. Die Förderhöhe beträgt maximal 12.000 Euro Zuschuss für die Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Anlagentechnik ohne Heizung und maximal 23.500 Euro für den Heizungstausch. Zudem ist, je nach Haushaltseinkommen, ein zinsverbilligter Ergänzungskredit möglich. Um sich diese Förderung zu sichern, ist in der Regel die Begleitung und Prüfung der Sanierung durch eine Energieberaterin bzw. einen Energieberater erforderlich.
  • Die förderfähigen Kosten einer Sanierung zum Effizienzhaus liegen bei maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit. Ein Zuschuss in Höhe von maximal 45 Prozent der investierten förderfähigen Kosten ist – je nach Effizienzhausstandard – möglich. Neben dem Tilgungszuschuss gibt es einen zinsverbilligten Kredit, der einen Zinsvorteil von ca.15 Prozent gegenüber dem Kredit bei der Hausbank bietet. Zur Antragsstellung ist ebenfalls eine Energieberatung erforderlich.

Die Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bekommen Sie bis zu 50 Prozent gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegen die maximal förderfähigen Kosten bei bis zu 10.000 Euro, die Förderung entspricht bis zu 5.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern liegt der Maximalbetrag für die förderfähigen Kosten zwischen 6.000 Euro und 20.000 Euro (2000 Euro pro Wohneinheit) und der Zuschuss bei maximal 10.000 Euro.

Antragsberechtigt sind neben den Eigentümerinnen und Eigentümern auch beispielsweise Mieterinnen und Mieter . Lediglich Bundes- und Landesstellen sowie politische Parteien sind ausgeschlossen.

Die Einzelmaßnahmen-Förderung im Detail

Für die Einzelmaßnahmen gilt: Wer eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit dem Ergebnis eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lässt oder bereits einen solchen vorliegen hat und eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt einen zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung von Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik (außer Heizung) und der Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung. Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung wird dadurch nochmal deutlich attraktiver. Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge.

Für Sanierungsmaßnahmen an Dach, Wand, Fenster und Kellerdecke können inklusive iSFP-Bonus zwanzig Prozent Förderung in Anspruch genommen werden.

Beim Heizungstausch wird der Einbau von Heizungsanlagen gefördert, die Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen – also Biomasseheizungen, Solarthermie und Wärmepumpen:

  • Für den Heizungstausch gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent.
  • Der Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent gibt es bis 2028 für den Austausch von ineffizienten Heizungen. Den Bonus gibt es, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht wird oder beim Ersatz einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Der Bonus ist nur für selbstgenutztes Eigentum vorgesehen, Vermieterinnen und Vermieter können ihn nicht nutzen. Der Bonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.
  • Der Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten ebenfalls nur selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
  • Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozentpunkten möglich. Die Boni sind bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent kombinierbar.
  • Für Biomasseheizungen wird darüber hinaus ein Emissionsminderungs-Zuschlag von pauschal 2.500 Euro gewährt, wenn sie nicht mehr als 2,5 Milligramm Staub je Kubikmeter ausstoßen.
  • Bei Hybrid-Heizungen wird nur der Anteil mit erneuerbaren Energien gefördert, der fossile Anteil bleibt unberücksichtigt. Neue Öl- und Gasheizungen sind ohnehin nicht zukunftsfähig und sind daher kein Teil der Förderung. Wiederum förderfähig: Die Investitionsmehrausgaben, die eine 100 Prozent wasserstofffähige Gasheizung gegenüber einer herkömmlichen Heizung hat.
  • Neben Einzellösungen wird auch der Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze sowie die Errichtung und Erweiterung von Gebäudenetzen gefördert.

Beim Heizungstausch ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung nach Verfahren B Voraussetzung für die Förderung.

Die förderfähigen Kosten liegen beim Heizungstausch für die erste Wohneinheit bei 30.000 Euro. Für jede weitere Wohneinheit fallen die förderfähigen Kosten niedriger aus. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind es noch jeweils 15.000 Euro. Ab der siebten sind es jeweils 8.000 Euro. Für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung stehen zusätzlich 30.000 Euro förderfähige Kosten zur Verfügung. Liegt sogar ein individueller Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sich diese auf 60.000 Euro. Die Beantragung der Einzelmaßnahmen erfolgt für den Heizungstausch bei der KfW und für weitere Effizienzmaßnahmen und Gebäudenetze bei der BAFA.

Seit Januar 2023 wird auch das Material gefördert, mit dem Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistungen umgesetzt werden, beispielsweise die Dämmung der Kellerdecke.

Neu ist hingegen ein ergänzendes, zinsvergünstigtes Kreditangebot für Einzelmaßnahmen für Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr. Die Kredithöhe beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit mit einem maximalen Zinsvorteil von 2,5 Prozent.

Die Effizienzhaus-Förderungen im Detail

Die BEG-Förderung für Effizienzhäuser umfasst die zukunftsfähigen energetischen Effizienzniveaus 40, 55, 70 und 85, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, sowie den Effizienzhausstandard „Denkmal“. Sie werden mit Tilgungszuschüssen zwischen fünf und 45 Prozent gefördert.

Den „Worst-Performing-Building“-Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten gibt es für Häuser, die vor der Sanierung auf einem schlechten energetischen Niveau sind und auf ein Effizienzhaus 40, 55 bzw. 70 EE saniert werden. Neben dem „Worst-Performing-Building“-Bonus kann für die Effizienzhäuser noch ein sogenannter EE-Bonus oder NH-Bonus geltend gemacht werden. Wer nach der Sanierung größtenteils mit erneuerbaren Energien heizt, erhält fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld.

Zudem gibt es für Effizienzhäuser 40 und 55 einen „Serielle-Sanierung“-Bonus von 15 Prozent, der für schnelle Sanierungen mit vorgefertigten Elementen gewährt wird.

 

(Stand: Januar/2024, alle Angaben ohne Gewähr)