Nutzen Sie das umfangreiche Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie unterstützt Ihr Sanierungsvorhaben mit Zuschüssen zur Finanzierung und zinsverbilligten Darlehen. Die BEG-Förderung integriert zehn KfW- und BAFA-Förderprogramme ganz oder teilweise und ist zum 01. Januar 2021 mit dem Förderprogramm für Einzelmaßnahmen gestartet. Die Effizienzhaus-Förderung folgt ab dem 01. Juli 2021.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert mit Investitionszuschüssen die Sanierung zum Effizienzhaus sowie energetische Einzelmaßnahmen.
Für die Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten können Sie bei anrechenbaren Kosten bis zu 10.000 Euro einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro beantragen.
Antragsberechtigt für die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie Gesamtsanierungen sind ab sofort nicht mehr nur die Eigentümer. Mit Beginn der BEG-Förderung können grundsätzlich alle Personen und Institutionen den Antrag stellen. Lediglich Bundes- und Landesstellen sowie politische Parteien sind ausgeschlossen.
Die bisher geltenden Zuschuss-Fördersätze bei Einzelmaßnahmen, die mit dem Klimapaket am 1. Januar 2020 eingeführt wurden, bleiben erhalten.
Neu ist: Wer eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit anschließender Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lässt oder bereits einen vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan vorliegen hat und eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt ab sofort einen zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung. Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung wird dadurch nochmal deutlich attraktiver. Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge.
Die Einzelmaßnahmen gelten sowohl für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik, wie auch für Heizungssanierungen. Für Maßnahmen an der Dämmhülle können zwanzig Prozent Förderung in Anspruch genommen werden, plus iSFP-Bonus. Die gleiche Förderhöhe gilt für Anlagentechnik außer Heizung. Den Einbau von Heizungsanlagen, die Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen – also Heizungssysteme auf Basis nachwachsender Rohstoffe, Solarthermie und Wärmepumpen) fördert das BEG mit bis zu 50 Prozent:
Aber auch ohne den Austausch einer alten Ölheizung, honoriert das BEG den Einbau effizienter und klimafreundlicher Heizungsanlagen. Sie erhalten Investitionszuschüsse von
Bei allen Maßnahmen ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung eine Fördervoraussetzung. Auch hier kann jeweils noch ein iSFP-Bonus von fünf Prozent geltend gemacht werden.
Neue Ölheizungen werden überhaupt nicht mehr gefördert.
Neben der Anhebung der Fördersumme ist die Anpassung der Förderstufen eine wichtige Änderung der am 01. Juli 2021 startenden BEG-Förderung für Effizienzhäuser: die Förderstufe Effizienzhaus 115 fällt weg, da sie keinen zukunftsfähigen energetischen Standard darstellt. Hierfür gibt es kein Geld mehr. Die Stufen Effizienzhaus 100, 85, 70 und 55 bestehen weiter. Sie werden mit Tilgungszuschüssen zwischen 27,5 und 40 Prozent gefördert. Neu ist der ambitionierte Effizienzhausstandard 40, für ihn gibt es einen besonders hohen Zuschuss von 45 Prozent.
Neben dem auch hier geltenden iSFP-Bonus, kann für die Effizienzhäuser zusätzlich noch ein sogenannter EE-Bonus geltend gemacht werden. Wer erneuerbare Energien nach der Sanierung nutzt, erhält fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. So soll die bisherige zusätzliche Marktanreiz-Förderung der BAFA für erneuerbare Energien bei Gesamtsanierungen kompensiert werden. Bedingung für den iSFP ist hier, dass er mit einer umfassenden Sanierung vollständig umgesetzt wird und mindestens die dort als Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht.
Die von der KfW vergebenen Kredit im Rahmen des BEG sind günstiger als viele Hausbank-Kredite.
(Stand: Januar/2021, alle Angaben ohne Gewähr)