Qualitätssiegel für Sanierungswillige

Die Leitlinie Handwerk soll zu einer besseren Sanierungsqualität beitragen und die Sicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wahl des Handwerksbetriebs erhöhen.

Mit der Leitlinie Handwerk verpflichten sich Fachleute aus den Klimagewerken, individuell, gewerkeübergreifend und neutral zu beraten. Außerdem weisen sie auf eine Gebäudeenergieberatung hin, empfehlen energieeffiziente Gebäudestandards und erneuerbare Energien und bilden sich regelmäßig weiter.

Für die hochwertige energetische Sanierung eines Wohnhauses ist eine umfassende Gebäudeenergieberatung und die fachgerechte Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen zwingend notwendig. Nicht alle Sanierungen genügen jedoch den Ansprüchen, die dabei gelten sollten. Die Leitlinie Handwerk bietet hier Orientierung und zeigt Standards auf, die bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen immer eingehalten werden sollen. Unterzeichnende Betriebe verschreiben sich diesem Qualitätsanspruch.

Eine gute Orientierung für qualitätsbewusste Energieberatung bietet im Übrigen die Leitlinie Energieberatung von Zukunft Altbau.

    Mitgliedsbetriebe finden

    Ob ein Betrieb aus den Klimagewerken die Leitlinie Handwerk unterschrieben hat, erfahren Eigentümerinnen und Eigentümer ab Sommer direkt bei den mitmachenden Gewerken:

    Auch das Siegel „Ausgezeichnetes Klima-Handwerk“ der Leitlinie Handwerk gibt Aufschluss über kooperierende Betriebe.

    Grundsätze der Leitlinie Handwerk

    Die Leitlinie umfasst sechs Grundsätze zur allgemeinen Zusammenarbeit sowie individuelle Vorgaben für die einzelne Gewerke.

    Gewerkeübergreifende Grundsätze

    Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Leitlinie Handwerk verpflichten sich...

    • ... Eigentümerinnen und Eigentümer auf eine ganzheitliche und branchenübergreifende Sicht Ihres Gebäudes hinzuweisen, denn eine gute energetische Sanierungsberatung
      umfasst viele Bauteile: etwa die Verbesserung von Kellerdecken, Wänden, Dach und Fenstern, Haus- und Gebäudetechnik sowie den Einsatz erneuerbarer Energien. Ein Hand-in-Hand-Arbeiten der verschiedenen „Klimaschutzgewerke“ und ein wechselseitig konstruktiver Umgang ist für diese Handwerksunternehmen Grundlage, um gemeinsam die Wärmewende im Gebäudebereich zu schaffen.
    • ... eine kostenpflichtige Beratung zu empfehlen, bei der ein geförderter, individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird. Dort empfohlene Maßnahmen werden wiederum finanziell sehr gut gefördert und rechnen sich langfristig sowohl wirtschaftlich als auch für den Klimaschutz. Am Sanierungsprozess beteiligte Gebäudeenergieberaterinnen und -berater sollten dabei die CO2-Einsparungen einzelner Maßnahmen im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben berechnen. So können alle Beteiligten sicher sein, die jeweilige Sanierung richtig anzupacken – über das gesetzlich geforderte kostenfreie informatorische Beratungsgespräch nach §48 GEG hinaus.
    • ... Eigentümerinnen und Eigentümer neutral und vorhabensbezogen unabhängig zu beraten. Auf dem Markt sind zahllose Systeme, Baustoffe und Produkte erhältlich – doch nur ökonomisch und ökologisch sinnvolle sollen zum Einsatz kommen. Direkte und indirekte wirtschaftliche Abhängigkeiten von Herstellern oder Energielieferanten stehen dem entgegen.
    • ... den Standard der Einzelmaßnahmen nach der BEG – oder besser – in der Beratungs- und Angebotsphase anzustreben und damit den Vorgaben der EU und den Klimaschutzzielen der Bundes- und Landesregierung gerecht zu werden. Gesetzliche Mindeststandards werden dabei normalerweise erheblich übertroffen. Jedes Gebäude benötigt eine maßgeschneiderte Betrachtung, so dass es zu begründeten Abweichungen kommen kann.*
    • ... Eigentümerinnen und Eigentümer über Kosten und Einsparmöglichkeiten so transparent wie möglich aufzuklären genauso wie über Gesetze und Verordnungen z.B. die Erfüllungsoptionen des EWärmeG, die auch durch andere Gewerke erbracht werden können.
    • ... Eigentümerinnen und Eigentümer über die Verhinderung von Schimmelbildung aufzuklären: Schimmel entsteht hauptsächlich im Altbau und zwar meist an schlecht belüfteten Außenwänden oder Wärmebrücken mit kalten Oberflächentemperaturen. Die Dämmung der Fassade reduziert das Schimmelrisiko, weil sich die Oberflächentemperatur innen erhöht. Z.B. beim Fenstertausch muss ein Lüftungskonzept erstellt werden, da die „natürliche“ Lüftung durch undichte Fenster entfällt.

    Alle diese Grundsätze sind auch in der digitalen Version der Leitlinie Handwerk hinterlegt.

    Gewerkespezifische Grundsätze

    Die gewerkespezifischen Kriterien finden Sie in den Leitlinien der einzelnen baden-württembergischen Klimagewerken auf Seite drei:

    Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks

    Landesverband Holzbau

    Fachverband Glas Fenster Fassade

    Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade

    Fachverband Elektro- und Informationstechnik

    Fachverband Sanitär-Heizung-Klima

    Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks

    * Die technischen Vorgaben sind in den Einzelmaßnahmen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude geregelt. Bei der Dämmung von Außenwänden und Kellerdecken macht das in Baden-Württemberg geltende Erneuerbare Wärme Gesetz (EWärmeG) Vorgaben, die geringfügig von denen der BEG abweichen. In diesem Fall sollte sich die energetische Sanierung am EWärmeG orientieren.

    In Einzelfällen sind die Dämmvorgaben der BEG-Einzelmaßnahmen bei der Verwendung natürlicher Baustoffe schwer zu erreichen. In diesem Fall toleriert die Leitlinie Abweichungen von 20 Prozent. Allerdings ist dann ggf. die Förderung gefährdet.

    Für Betriebe

    Handwerksbetriebe, die gerne Teil des Netzwerks der Klimagewerke werden und die Leitlinie Handwerk unterzeichnen möchten, erhalten hier weitere Informationen. 

    Zukunft Altbau wird getragen vom Engagement seiner Kooperationspartner