Das Foto zeigt einen Stapel an Magazinen und Zeitungen, das oberste ist aufgeschlagen. Im Hintergrund links ist eine Kaffeetasse erkennbar.

Tipps für Käufer und Erben von Bestandsimmobilien

Presseinformation 16/2022
Stuttgart, 12. Juli 2022


Neuer Leitfaden bietet alle Informationen rund um den Kauf oder die Erbschaft von bestehenden Gebäuden

Hinweise zu Finanzierung, Kaufvertrag, Grundbucheintrag, Notartermin, energetische Sanierung und vielem mehr

Wer ein Haus kauft, erbt oder überschrieben bekommt, kann sich über den Besitz eines wertvollen Eigentums freuen. Doch bis dahin ist Einiges zu tun – unter anderem die Finanzierung, der Eintrag ins Grundbuch und der Termin beim Notar. Ältere Häuser genügen zudem oft nicht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, was die Wärmedämmung und Heizung angeht. Was Käuferinnen und Käufer sowie Erbende von Immobilien alles beachten müssen, zeigt nun ein neuer digitaler Leitfaden. Das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hat den Online-Ratgeber erstellt. Er ist kostenfrei zugänglich unter www.haus-kaufen-erben.de.

Wer eine Immobilie kauft oder erbt, hat meist alle Hände voll zu tun. Beim Kauf muss man etwa klären, ob es ein Haus oder eine Wohnung sein soll, wie viele Quadratmeter Wohnfläche gebraucht werden und welcher Kostenrahmen maximal möglich ist. Bei einer Erbschaft entfallen viele dieser Fragen. Dafür kann man mit einem Gebäude beispielsweise einen Kredit erben oder findet sich unversehens in einer verschuldeten Erbengemeinschaft wieder. Auch ein Blick in den Bebauungsplan lohnt sich immer – vielleicht ist auf dem Grundstück eine Erweiterung, eine Aufstockung oder sogar ein weiteres Gebäude erlaubt.

Neben Finanzierung und Kauf sollte die energetische Sanierung mitgedacht werden

Angesichts der steigenden Energiekosten steht bei vielen die energetische Sanierung auf der Tagesordnung. Dabei geht es nicht nur um energetische Nachrüstpflichten wie die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen, die Dämmung der obersten Geschossdecken und der Austausch von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind.

Gebäude müssen in den nächsten zwanzig Jahren klimaneutral werden, deutschlandweit bis 2045, in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein bis 2040. Um dies zu erreichen, braucht es die Ertüchtigung der Gebäudehülle und den Einbau von Heizungen auf der Basis erneuerbarer Energien.

Informationen individuell zusammenstellen und teilen

Der neue Online-Leitfaden von Zukunft Altbau bietet wertvolle Tipps und Hinweise zu dem gesamten Themenkomplex Kauf und Erbe von Immobilien. Nutzerinnen und Nutzer der Seite können einzelne Kapitel zu einer eigenen Merkliste hinzufügen, individuelle Notizen ergänzen und Immobilienobjekte hinterlegen. Das funktioniert maximal datensparend: Zur Nutzung der individuellen Funktionen ist keine persönliche Anmeldung und kein Login nötig. Das erneute Aufrufen und Teilen der gesammelten Inhalte erfolgt über einen automatisch generierten, individuellen Link, den man per E-Mail entweder an sich selbst versenden oder mit anderen teilen kann.

Neutrale Informationen zur energetischen Sanierung gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon(at)zukunftaltbau.de. Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auf www.zukunftaltbau.de oder www.facebook.com/ZukunftAltbau.