Ein gut gedämmtes, luft- und winddichtes Dach spart im Winter Heizkosten und verhindert im Sommer Sauna-Effekte. Außerdem beugt es Bauschäden und Schimmelbildung vor. Je nachdem, ob das Dachgeschoss bzw. der Speicher geheizt wird, dämmt man entweder die oberste Geschossdecke oder das Dach selbst.
Warm im Winter und kühl im Sommer: Eine Dachdämmung bietet einen Kälte- und Hitzeschutz und verbessert das Wohnklima spürbar. Außerdem sparen Sie Heizkosten. Folgendes ist zu beachten:
Die Dachbodendämmung, auch Dämmung der obersten Geschossdecke genannt, bietet sich an, wenn der Speicher nicht beheizt wird. Sie verhindert, dass im Winter unnötig Heizwärme aus den Wohnräumen in den Speicher entweicht und im Sommer Hitze von oben in die Wohnräume eindringt.
Am häufigsten kommt die Aufdeckendämmung zum Einsatz: Diese ist für versierte Heimwerker auch komplett in Eigenleistung möglich. Der Aufwand hält sich in Grenzen, oft sind nur zwei bis drei volle Tage Arbeitszeit nötig. Zuerst wird eine Dampfbremsfolie verlegt und an allen Rändern dicht angeklebt, um Undichtigkeiten durch Fugen zu vermeiden. Danach kommen Dämmplatten oder Dämmmatten auf den Dachboden. Den Abschluss bilden Holzplatten, die den Speicher wieder begehbar machen.
Oft ist die Dämmung gesetzlich gefordert: Seit dem 1. Januar 2016 müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen ausreichend gedämmt sein. Als gesetzliche Mindestvorgabe für die Dämmung gilt ein Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin, was je nach Dämmstoff etwa 20 Zentimeter Dämmung entspricht. Zukunft Altbau empfiehlt, sogar dicker zu dämmen. Die Zusatzkosten holen Sie fast immer durch geringere Heizkosten wieder rein. Auch wird der CO2-Ausstoß weiter reduziert.
Hat ein Dachboden bereits einen Mindestwärmeschutz zur Verhinderung von Bauschäden nach der DIN 4108-2, muss nicht zwingend nachgedämmt werden. Keine Anforderungen an die obersten Geschossdecken bestehen auch, wenn die Dachflächen den Mindestwärmeschutz erfüllen. Ein- und Zweifamilienhäuser, bei denen die Eigentümer das Gebäude vor Februar 2002 bezogen haben, sind von der Regelung ausgenommen. Sinnvoll ist eine gute Dämmung natürlich auch dort, zumal Eigentümer unmittelbar von der Dämmung profitieren.
Clevere Sanierer, die in Baden-Württemberg die Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) mit einer Dämmung der obersten Geschossdecke vollständig erfüllen wollen, verbessern den Zielwert von 0,24 auf 0,19 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Dieses Vorgehen ist für Gebäude mit bis zu vier Vollgeschossen möglich. Bei Dachschrägen und senkrechten Abseitenwänden unter der obersten Geschossdecke – auch Kniestock oder Drempelwand genannt – müssen auch diese entsprechend gedämmt werden.
Mehr zum EWärmeG und seinen Erfüllungsoptionen lesen Sie hier.
Fortführende Informationen, Vorzüge und Erklärungen zur praktischen Durchführung von Dachdämmungen lesen Sie in der Broschüre „Dachausbau: Gut gedämmt – schadensfrei gebaut“ der EnergieAgentur NRW.