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Die durchschnittliche Lebensdauer einer Heizungsanlage beträgt rund 20 Jahre. Ältere Heizungen sind in der Regel ineffizient, sodass sie nicht nur das Klima, sondern auch immer mehr den Geldbeutel belasten. Das liegt unter anderem auch daran, dass der Wartungsbedarf mit dem Alter der Anlage steigt, was zu erheblichen Mehrkosten führen kann.
Es gibt einige kleinere Stellschrauben, an denen Sie drehen können, um Ihre Heizkosten kurzfristig zu senken. Bereits durch individuell eingestellte Raumtemperaturen, entlüftete Heizkörper und richtiges Lüften lässt sich Energie einsparen.
Weitere Einsparungen können Sie erreichen, indem Sie Ihre Heizungsregelung anpassen und optimieren. Sie sorgt dafür, dass die Temperaturen in den einzelnen Zimmern zur jeweiligen Tageszeit sowie dem individuellen Tagesablauf der Bewohnenden passt. Es empfiehlt sich, etwa eine Stunde bevor man außer Haus oder abends ins Bett geht, die Heizung auf 15 bis 16 Grad zurückzudrehen. Beim Thermostat ist das die Stufe eins oder zwei. Die meisten Heizungsanlagen bieten auch die Möglichkeit, für die Nachtstunden automatisch niedrigere Temperaturen einzustellen. Morgens sollte diese sogenannte Nachtabsenkung wiederum eine Stunde vor dem Aufstehen enden. Im Winterurlaub kann das reduzierte Temperaturniveau auch für mehrere Tage eingestellt werden. In der warmen Jahreszeit ist es sinnvoll, die Heizung ganz abzuschalten und nur Wasser für die Nutzung in Bad und Küche zu erhitzen. Die Ersparnis durch die optimierte Regelung ist vor allem bei nicht optimal gedämmten Gebäuden spürbar. Durch sie lassen sich bis zu zehn Prozent des Energieverbrauchs einsparen und somit der CO2-Austoß und die Betriebskosten senken.
Die Effekte dieser nicht baulichen Maßnahmen sind insgesamt allerdings begrenzt. Deutlich verringern können Sie Ihre Heizkosten nur, indem Sie Ihren Energiebedarf – durch energetisches Sanieren – senken und Erneuerbare Energien nutzen.
Ihre Heizkosten können Sie auf zwei Arten senken: Zum einen spielt die Menge der benötigten Energie eine entscheidende Rolle. Maßnahmen wie beispielsweise der Tausch alter Fenster, Dämmung der Außenwand oder Kellerdecke sowie eine Dachsanierung helfen dabei, den Energiebedarf und damit die Kosten zu senken. Zum anderen können Sie sich mit der Nutzung von Erneuerbaren Energien unabhängig von den hohen Öl- und Gaspreisen machen. Ein weiterer Vorteil: mit Erneuerbaren Energien sind Sie auch nicht von der steigenden CO2-Bepreisung betroffen.
Solarenergie, die Nutzung von Umweltenergie aus Luft, Erdreich oder Grundwasser über Wärmepumpen sowie Biomasse sind zuverlässige und klimafreundliche Energiequellen im Vergleich zu Öl und Gas.
Entsprechende Heizungssysteme wie Solarkollektoren, Wärmepumpen und Biomasseheizungen haben gemeinsam, dass sie die Wärme auf Basis Erneuerbaren Energien erzeugen. Das macht unabhängig von steigenden Öl- und Gaspreisen. Zudem entfällt die CO2-Bepreisung komplett.
Ob sich eine Wärmepumpe für Ihr Gebäude eignet, hängt stark davon ab, wie gut Ihr Gebäude gedämmt ist und damit einhergehend, wie niedrig die sogenannte Vorlauftemperatur Ihrer Heizung ist.
Erste Anhaltspunkte für die Eignung sind:
Weiterführende Informationen zu Wärmepumpen, ihrer Funktionsweise und der Vorlauftemperatur finden Sie im Wärmepumpen-Merkblatt.
Nachwachsende Rohstoffe in Form von Scheitholz und Holzpellets oder Holzhackschnitzeln sind eine saubere Alternative zu fossilen Energieträgern. Sie eignen sich vor allem in Gebäuden, in denen hohe Vorlauftemperaturen aufgrund zu kleiner Heizkörper oder -flächen nötig sind.
Als klimafreundliche Option macht der Einsatz von Pellets aber nur unter folgenden Bedingungen Sinn:
• Die Pellets oder Holzschnitzel sollten regional produziert werden.
• Holz ist im Kontext des Klimaschutzes eine gefragte Ressource, weil es CO2 bindet, das jedoch beim Verbrennen freigesetzt wird. Obwohl diese Emissionen bei einem nachwachsenden Rohstoff als klimaneutral gelten, sollte die Nutzung als Brennstoff in einem nachhaltigen Maße erfolgen.
• Es entsteht Feinstaub, der im ländlichen Raum kaum eine Rolle spielt, in dicht besiedelten städtischen Wohngebieten jedoch die Schadstoffbelastung der Luft erhöht. Immer bessere Filtertechniken als Lösung sind zwar aufwändig, verringern aber kontinuierlich den Schadstoffausstoß.
Nach Landesbauordnung Baden-Württemberg §6 und §50 ist die Aufstellung von Wärmepumpen verfahrensfrei, da es sich nicht um eine bauliche Anlage handelt – d.h. man muss keinen Bauantrag dafür stellen.
Allerdings ist es wichtig, dass beim Aufstellen einer Wärmepumpe die Anforderungen an den Schallschutz eingehalten werden. Diese sind in der „TA Lärm“ (eine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Imissionsschutzgesetz) festlegt. Hier ist geregelt, dass in reinen Wohngebieten tagsüber 50 dB(A) beim Nachbarn ankommen dürfen und nachts, also von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, 35 dB(A). Entscheidend ist dabei, wie hoch der Schallpegel beim Nachbarn im Wohn- bzw. Schlafzimmer maximal ist. Diese Räume gelten als am stärksten schutzbedürftig und bilden dadurch den Ausgangspunkt der Messung. Gemessen wird mittig, 0,5 m außerhalb des geöffneten Fensters des entsprechenden Raumes.
Mithilfe dieses Schallrechners können Sie abschätzen, ob Sie z.B. bei Reihenhäusern die Grenzwerte einhalten können: www.waermepumpe.de/schallrechner. Die so ermittelten Angaben sind als Richtwerte zu verstehen. Einen exakten und gerichtsfesten Nachweis zur Schallemission durch einen Sachverständigen im Vorfeld ermitteln zu lassen, ist allerdings sehr teuer und oftmals nicht notwendig. Ist die Wärmepumpe bereits in Betrieb kann der Schall einfach gemessen werden.
Neben dem Kauf einer möglichst leisen Wärmepumpe (die dB-Werte sind bei den Modellen angegeben), gibt es verschiedene weitere Möglichkeiten den Schall zu reduzieren. In manchen Fällen reicht es bereits aus, die Wärmepumpe und damit ihre Schallausbreitung so auszurichten, dass sie weg vom kritischsten Fenster zeigt. Des Weiteren kann die Wahl eines geeigneten Aufstellorts Abhilfe schaffen. Dabei hilft es beispielsweise einen Ort mit wenigen sogenannten „schallharten“ Oberflächen in der Umgebung zu wählen beispielsweise eine Holz-Lamellenwand anstatt einer Sichtbetonoberfläche. Dabei gilt es allerdings zu bedenken, dass die Wärmepumpe aus Effizienzgründen möglichst nah am Heizungskeller stehen sollte. Reicht das nicht aus, kann eine „Einhausung“ der Wärmepumpe, also das Einpacken in eine schalldämmende Hülle helfen. Und schließlich kann man darüber nachdenken, die Leistung der Wärmepumpe nachts zu reduzieren bzw. sogar komplett abzuschalten – zumindest im Sommer und in der Übergangszeit und falls möglich auch im Winter. In dieser Zeit wird dann das benötigte warme Wasser vollständig tagsüber produziert.
Übrigens: Juristisch relevant wird die Frage der Schallemissionen nur bei Beschwerden von Nachbarn. Auch wenn man es nicht darauf ankommen lassen sollte, kommt es oftmals dazu gar nicht, da Wärmepumpen hauptsächlich in kalten Winternächten Gefahr laufen, die Grenzwerte zu überschreiten. In dieser Zeit schlafen allerdings wenige Personen bei offenem Fenster. An Straßen oder in lauterer Umgebung wird die Wärmepumpe ohnehin nicht wahrnehmbar sein, da sie nachts deutlich leiser sein muss als z.B. Autos (60dB) oder normale Unterhaltungen (50dB).
Die Heizung vollständig mit Solarstrom von der Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach zu betreiben, ist hierzulande nicht möglich. Denn die verfügbare Sonnenenergie ist in den Wintermonaten verhältnismäßig gering. In der Heizperiode von Oktober bis März können durchschnittlich nur rund 20 Prozent des Gesamtjahresertrags produziert werden. Das allein reicht nicht aus, um das Haus ausreichend warm zu bekommen. Somit muss in den Wintermonaten Strom aus dem Netz bezogen werden, während im Sommer der Überschuss an selbst erzeugtem Solarstrom eingespeist wird. Ausnahme sind Passivhäuser und Niedrigenergiehäuser mit sehr geringem Heizenergiebedarf.
Für alle die es noch genauer wissen wollen, ein Rechenbeispiel:
Szenario 1:
In diesem Szenario kann im Dezember nur rund ein Viertel des Strombedarfs von der Photovoltaik-Anlage gedeckt werden. Der erzeugte Strom wird im Winter komplett selbst genutzt. Bereits im März wird die Hälfte des Strombedarf durch die PV-Anlage gedeckt. Allerdings kann hier der Ertrag schon nicht mehr voll selbst genutzt werden: rund die Hälfte des Ertrags wird bereits über den Tag ins Netz eingespeist. Im Juli wird zwei Drittel des Strombedarfs durch die PV-Anlage gedeckt und der Anteil des eingespeisten Stroms ist mit fast 85 Prozent am höchsten.
Szenario 2:
Im Dezember wir auch hier nur ein Viertel des Strombedarfs selbst erzeugt. Im März wird dank des Speichers schon dreiviertel des Strombedarfs durch die Photovoltaik-Anlage gedeckt. Ein Drittel des erzeugten Stroms wird allerdings nach wie vor eingespeist, da der Speicher zur Mittagszeit schon vollgeladen ist. In den Sommermonaten wird der Strombedarf vollständig über PV-Anlage gedeckt. Gleichzeitig wird aber auch bis zu 70 Prozent des erzeugten Stroms ins Netz eingespeist. Das gilt beispielsweise für den ertragreichsten Monat Juli.
Szenario 3:
Im Dezember werden ca. 45 Prozent des Strombedarfs von der Photovoltaik-Anlage gedeckt. Im März kann der Strombedarf zu 95 Prozent und damit fast vollständig durch die Photovoltaik-Anlage gedeckt werden, wobei der Anteil der Einspeisung vom gesamten selbst erzeugten Strom wiederum bei 50 Prozent liegt. Im Frühjahr und Sommer hingegen ist kein Netzbezug nötig. Ein Gebäude mit dieser Anlage wäre somit in diesen Monaten autark, von der Stromeinspeisung abgesehen. Der Anteil der Einspeisung am erzeugten Strom beträgt jedoch beispielsweise im ertragreichen Juli bis zu 90 Prozent.
Es zeigt sich, dass selbst bei recht großen Anlagen mit zusätzlichem Speicher der Stromertrag im Winter einerseits nicht ausreicht. Andererseits steigt der Anteil an eingespeistem Strom schon in den Übergangsmonaten an und überwiegt in den Sommermonaten deutlich.
Das verdeutlicht die Grundproblematik: in der Heizperiode ist zu wenig Solarstrahlung und damit Solarertrag vorhanden. Im Sommer hingegen ist der Strombedarf zu gering im Vergleich zum Stromertrag. Batteriespeicher können den erzeugten Strom nur wenige Stunden bis Tage puffern und helfen daher nur bedingt.
Übrigens: Sie wollen wissen, ob sich Ihr Dach für eine Solaranlage eignet und wie viel Solarstrom Sie auf Ihrem Haus erzeugen könnten? Die Solarpotenzial-Karte für Dachflächen zeigt anhand gebäudescharfer Daten wie viel Solarstrom auf jedem einzelnen Dach in Baden-Württemberg produziert werden könnte.
Um Ihr Gebäude möglichst schnell und effizient zukunftsfähig aufzustellen, ist entscheidend, dass Ihr Gebäude mit Erneuerbaren Energien beheizt werden kann und möglichst wenig Energie verbraucht.
Eine zeitnahe Komplettsanierung wäre wünschenswert, ist aber aus verschiedenen Gründen (finanzielle Mittel der Eigentümerinnen und Eigentümer, Handwerker-Mangel, …) oft nicht möglich.
Die Lösung ist daher eine schrittweise Sanierung mit möglichst effizienter und schneller Erreichung des sogenannten „EE-fit“-Status – also das Gebäude fit machen für den Einsatz Erneuerbarer Energien, um unabhängig von Öl und Gas zu werden.
Neben dem Tausch der Heizung sind oftmals auch Effizienzsteigerungen und das damit verbundene Senken der Vorlauftemperatur auf max. 55 °C notwendig. Denn nur dann können Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien effizient betrieben werden und das Gebäude ausreichend mit Wärme versorgen.
Welche Maßnahmen im Einzelfall nötig sind, ist sehr individuell und hängt vom Ausgangszustand Ihres Gebäudes ab. Eine gebäudespezifische individuelle Energieberatung gibt Aufschluss. Diese wird, ebenso wie die Sanierungsmaßnahmen, vom Staat gefördert. Setzen Sie dabei auf unabhängige und anerkannte Expertinnen und Experten. Hier finden Sie geeignete Energieberaterinnen und -berater in Baden-Württemberg und ganz Deutschland.
Die klimafreundliche Umrüstung von Gasetagenheizungen stellt insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) eine Herausforderung dar.
Am besten ist in der Regel die Umrüstung auf eine zentrale Versorgung mit Wärmepumpe oder Anschluss ans Wärmenetz. In den Wohnungen würde die Wärme dann von Wohnungsstationen weitergeleitet. Die für die Zentralisierung notwendigen Rohrleitungen vom Keller in die Wohnungen können zum Beispiel in die vorhandenen Kaminschächte, in Lüftungsschächten oder im Treppenhaus verlegt werden oder – wenn ohnehin auch eine Fassadendämmung geplant ist – in die vorgesetzten Fassadenelemente integriert werden.
Sollte eine zentrale Lösung nicht möglich sein, können einzelne Wohneinheiten auch über dezentrale Luft-Luft-Wärmepumpen mit zusätzlicher Warmwasser-Bereitung beheizt werden. Je nach Art und System können diese Anlagen im Sommer auch kühlen. Zudem können Infrarotelemente ggf. in einzelnen Räumen die Beheizung unterstützen.
Beim Austausch des zentralen Heizkessels. Gibt es mehrere Kessel, ist der Tausch des ersten Kessels entscheidend.
Ein Austausch des Brenners, des Warmwasserspeichers oder einer dezentralen Etagenheizungen führt nicht dazu, dass Sie die Anforderungen des Gesetzes erfüllen müssen.
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines bestehenden Wohngebäudes in Baden-Württemberg müssen Sie beim Tausch der „Heizung“ – also des Wärmeerzeugers – 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugen oder sogenannte Ersatzmaßnahmen ergreifen. Neben dem Einsatz von erneuerbaren Energien werden dabei Dämm- und Effizienzmaßnahmen oder ein gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan – zumindest teilweise – anerkannt. Eine Kombination verschiedener Erfüllungsoptionen ist möglich. Alle Informationen zum EWärmeG lesen Sie kurz und knapp in unserem Merkblatt EWärmeG und ausführlich auf der Seite des Landesumweltministeriums. Oder Sie kontaktieren direkt einen qualifizierten Energieberatenden aus Ihrer Region.
Die Nachweise für das EWärmeG können Sie beim Umweltministerium Baden Württemberg herunterladen.
Nach dem Einbau eines zentralen Wärmeerzeugers nimmt der Schornsteinfeger die neue Anlage ab. Er meldet diesen Vorgang bei der unteren Baurechtsbehörde (Landratsamt oder Baurechtsamt der Stadt). Sie haben dann 18 Monaten nach Inbetriebnahme oder dem Austausch Zeit, das Nachweisformular bei der unteren Baurechtsbehörde einzureichen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, droht eine Mahnung.
Nein. Wenn eine Heizungsanlage kurzfristig wegen eines Defekts ersetzt werden muss, gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Danach müssen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt werden. Es empfiehlt sich aber, gemeinsam mit einem qualifizierten Energieberater rechtzeitig eine sinnvolle Gesamtlösung zu planen und die Zuschüsse zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen zu nutzen. Gegebenenfalls kann bei der Behörde eine kurze Fristverlängerung beantragt werden. Diese ist jedoch zu begründen (z.B. Witterung für Dämmungsmaßnahmen o.ä.)
Als Eigentümerin oder Eigentümer müssen Sie sich die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen in der Regel von einem Sachkundigen bestätigen lassen. Sachkundige sind alle, die nach Bundes- oder Landesrecht zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind. Darüber hinaus: Bauhandwerker, Heizungsbauer und Schornsteinfeger, die die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche und Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbstständig auszuüben.
Das Gesetz greift bei allen Gebäuden. Wenn eine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken vorliegt (mehr als 50 Prozent der Fläche) wird es als Wohngebäude gewertet. Macht die zu Wohnzwecken genutzte Fläche weniger als die Hälfte aus, gelten die Erfüllungsoptionen für Nichtwohngebäude.
Zuschüsse müssen im Vorfeld geplant werden und der Vertrag mit der Fachfirma eine Rücktrittsklausel beinhalten. Die Klausel stellt sicher, dass vom Vertrag zurückgetreten werden kann, wenn die Förderzusage nicht zustande kommt. Im Anschluss an die Beauftragung kann der Förderantrag gestellt werden. Ohne Klausel ist eine spätere Antragsstellung nicht möglich. Seit Januar 2020 gibt es jedoch die Möglichkeit der steuerlichen Begünstigung, die auch nachträglich geltend gemacht werden kann.
Die vollständige Erfüllung durch Brauchwasser-Wärmepumpen ist schwierig, anteilig ist es möglich. Zur Berechnung sollten Sie eine qualifizierte Energieberatung hinzuziehen.
Ja, wer das EWärmeG über eine Photovoltaik-Anlage erfüllen möchte, kann dies auch tun, ohne die Investitionskosten selbst zu tragen. Möglich wird das durch eine Verpachtung der Dachfläche. Außerdem bietet die L-Bank zinsgünstige Kredite an.
Die Förderung kompensiert in vielen Fällen die baulichen Mehrkosten. Zusätzlich spart man Heizkosten und senkt den CO2-Ausstoß. Die Höhe der Tilgungszuschüsse in der Effizienzhaussanierung hängen vom Sanierungsstandard ab – je besser dieser gewählt wird, umso höher sind die Zuschüsse. Alternativ können Sie schrittweise Sanieren und die Einzelmaßnahmen fördern lassen. Zudem steigt auch der Gebäudewert. Weiterhin lassen sich erneuerbare Energieträger (z.B. Wärmepumpen, Solarthermie) im Durchschnitt bei sehr gut gedämmten Gebäuden wesentlich besser integrieren, da die Heiztemperaturen weiter abgesenkt werden können.
Sanierungsmaßnahmen sollten nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Denn je früher man saniert, desto schneller profitiert man von einem gesteigerten Wohnkomfort und geringeren Energiekosten.
Tatsächlich ändern sich die Förderbedingungen gelegentlich, aber auch die Preise von Handwerksbetrieben steigen – und man sollte die Gelegenheit nutzen, wenn man Handwerkende bekommt. Um sicher zu gehen, dass man keine aktuellen Fördererungen verpasst, empfiehlt sich vor der Beauftragung des Handwerkenden eine Abstimmung mit einem Energieberatenden oder ein kostenfreier Anruf beim Beratungstelefon von Zukunft Altbau (08000 12 33 33). Dort erhalten Sie alle aktuelle Informationen.
Die Förderung für eine neue Heizungsanlage können Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb oder Energieberater über die BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude) direkt online bei der KfW beantragen. Die Förderung müssen Sie vor Baubeginn beantragen, jedoch erst nachdem Sie den Handwerksbetrieb mit auflösender oder aufschiebender Bedingung beauftragt haben. Alternativ können Sie eine steuerliche Begünstigung auch nachträglich geltend machen. Mehr Informationen zu Zuschüssen und Darlehen finden Sie hier.
Ja, der Heizungstausch wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert, sofern die neue Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Besonders bei älteren Heizungsanlagen ist der Austausch zu empfehlen und führt meist zu hohen Einsparungen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert neben der Sanierung zum Effizienzhaus auch energetische Einzelmaßnahmen. Für die Antragsstellung muss bei allen Maßnahmen, außer beim Heizungstausch, eine Energieberaterin oder ein Energieberater mit einbezogen werden. Der Energieberatende unterstützt Sie bei der Antragsstellung oder stellt sogar den Antrag für Sie in Vollmacht (Ausnahme: Heizungstausch). Stimmen Sie sich gemeinsam ab, wer den Antrag stellt.
Beim Heizungstausch kann der Förderantrag mit Hilfe des beauftragten Unternehmens gestellt werden, direkt von Ihnen oder in Vollmacht vom Unternehmen. Der Antrag kann erst nach Beauftragung des Unternehmens gestellt werden, muss aber vor dem Baubeginn gestellt sein. Wichtig ist, dass der Vertrag mit dem Fachhandwerksbetrieb eine aufschiebende oder auflösende Klausel beinhaltet.
Das Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Gebäude. Das Effizienzhausniveau gibt Auskunft darüber, wie viel Energie im Gebäude verbraucht wird (Primärenergiebedarf) und wie viel Wärme über Wände und Türen, Dach und Boden verloren geht (Transmissionswärmeverlust).
Die Werte 40, 55, 70 und 85 kennzeichnen die unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen. Ausgehend von einem Referenzwert von 100 Prozent, zeigen die Stufen von 40 bis 85 an, wie viel besser der energetische Zustand des jeweils betrachteten Hauses ist. Dabei gilt: Je kleiner der Wert, desto energiesparender und damit höher finanziell gefördert. Ein Effizienzhaus (EH) 55 unterschreitet den Primärenergiebedarf des Referenzwerts beispielsweise um 45 Prozent.
Auch die gesetzlichen Mindestanforderungen des aktuellen Gebäudeemodernisierungsgesetzes beziehen sich auf diesen Referenzwert. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, darf dieser um maximal 40 Prozent überschritten werden – theoretisch gedacht ein „EH 140“.
Bei gemischt genutzten Gebäuden sind zumeist zwei separate Förderanträge für die beiden Gebäudeteile zu stellen. Die Kosten für die Sanierungsmaßnahme werden nach Quadratmetern beheizter Fläche auf die beiden Anträge aufgeteilt.
Ausnahme:
Sind in einem Wohngebäude (Gebäude mit mehr als 50 % Wohnnutzung) Gebäudeteile mit Nichtwohnnutzung enthalten, für die unter Berücksichtigung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GmModG) keine getrennte Behandlung als Nichtwohngebäude erforderlich ist, kann das Gebäude insgesamt als Wohngebäude behandelt und gefördert werden.
Sind in einem Nichtwohngebäude (Gebäude mit mindestens 50 % Nichtwohnnutzung) zu Wohnzwecken genutzte Flächen enthalten, für die unter Berücksichtigung des GModG keine getrennte Behandlung als Wohngebäude erforderlich ist, können diese Flächen und die zugehörigen förderfähigen Kosten im Rahmen der Nichtwohngebäudeförderung berücksichtigt werden z. B. eine Hausmeisterinnen- bzw. Hausmeisterwohnung in einer Schule.
Alte Fenster mit Einfach- oder Zweifachverglasung lassen während den kalten Wintermonaten auch im geschlossenen Zustand viel Wärme nach außen entweichen. Das führt zu vergleichsweise kalten Oberflächentemperaturen an den Außenwänden der Innenräume. Moderne Fenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung senken die Wärmeverluste, erhöhen den Wohnkomfort und reduzieren Zugluft. Dies erreichen sie neben der zusätzlichen Scheibe, auch indem sie deutlich dichter schließen als alte Fenster.
Wird nicht ausreichend gelüftet, kann sich die Feuchtigkeit an den kühleren Bauteiloberflächen niederschlagen (Kondensation). Dies findet zumeist an den alten Fenstern statt, was schnell erkannt werden kann (Indikatorwirkung). Wenn der Dämmwert (U-Wert) des Fensters nun besser wird als der der Außenwand, findet der sogenannte Tauwasserausfall in den kalten Winterwochen zuerst an der Innenoberfläche der Außenwand, vor allem im Bereich von Wärmebrücken, statt. Dies fällt zumeist zu spät auf und erhöht das Risiko für Schimmel stark. Folgend sollte man sich mit dem Thema Lüftung auseinandersetzen und ggf. Maßnahmen ergreifen, um das Risiko von Schimmelbildung zu reduzieren. Im Idealfall wird gleichzeitig mit dem Fenstertausch die Fassade gedämmt. Das hat auch den Vorteil, dass Sie die Fenster in die neue Dämmschicht einsetzen lassen können und somit die Wärmeverluste weiter reduziert werden.
Keine Wand – ob gedämmt oder nicht – kann „atmen“. Maximal zwei Prozent der Feuchte in Innenräumen „wandert“ in Form von Wasserdampfmolekülen durch die Wände nach außen. Für frische und gesunde Luft in der Wohnung hilft allein gezieltes und bedarfsgerechtes Lüften. Nur so lässt sich Feuchtigkeit abtransportieren und Schimmelbildung verhindern.
Eine gute Dämmung hält die Wärme im Winter im Haus. Wenn Sie Wände, Dach und Kellerdecke bei einer Sanierung gut „einpacken“ und die alten Fenster gegen Neue tauschen, sparen Sie Energie und damit bares Geld. Zudem erhöhen Sie die Oberflächentemperaturen an den Außenwänden und somit den Wohnkomfort in Ihren Räumen. Auch für den effizienten Betrieb einiger Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien ist eine ausreichend gut gedämmte Gebäudehülle von großem Vorteil. Im Sommer kann die Dach- und Fassadendämmung – gemeinsam mit den Fenstern und dem Sonnenschutz – auch gleich noch vor Überhitzung schützen.
Es gibt eine Vielzahl von Dämmstoffen mit unterschiedlichen Eigenschaften. Sie unterscheiden sich zum Beispiel bei Dämmwirkung, Feuchteschutz, Brandschutz, Umweltwirkungen und Kosten. Für alle gilt: Sie sparen während ihrer üblichen Lebensdauer ein Vielfaches der Energiemenge ein, die zu ihrer Herstellung und Entsorgung nötig sind. Lassen Sie sich unbedingt von einer Expertin oder einem Experten beraten, denn bei der Planung, Vorbereitung und Auswahl der passenden Materialien sowie bei der fachgerechten Anbringung gilt es einiges zu beachten. So verhindern Sie auch, dass bei der Dämmung der Außenfassade und dem Dach durch unsachgemäßes Vorgehen Feuchteschäden oder Schimmel entstehen.
Ohne größere Vorkenntnisse und mit etwas handwerklichem Geschick ist hingegen in Eigenregie die Dämmung der Kellerdecke und der oberen Geschossdecke möglich.
Das kommt darauf an! Welche Dämmung passt, hängt unter anderem vom Gebäude, dem Zustand der Außenwände, den Platzverhältnissen, den Anforderungen an Brand- und Schallschutz sowie dem verfügbaren Budget ab. In der Regel wird eine Dämmung außen an der Gebäudehülle angebracht. Das reduziert Wärmebrücken und infolgedessen bauphysikalische Probleme.
Eine Innendämmung kommt vor allem dann infrage, wenn die Fassade nicht verändert werden darf oder soll, zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden. Sie muss besonders sorgfältig geplant und ausgeführt werden, damit keine Feuchtigkeit in der Konstruktion entsteht.
Es gibt eine Vielzahl von Dämmstoffen mit unterschiedlichen Eigenschaften, die sich hinsichtlich ihrer Dämmwirkung, ihrer Feuchteeignung, Umweltwirkungen, der Brennbarkeit, dem Schallschutz und nicht zuletzt dem Preis unterscheiden. Diese Übersicht stellt verschiedene Dämmstoffe vor und hilft bei der ersten Auswahl. Lassen Sie sich von einer Expertin oder einem Experten beraten.
Nein. Für die Herstellung, den Transport und den Rückbau von Dämmstoffen wird zwar Energie benötigt. Diese sogenannte graue Energie ist jedoch deutlich geringer als die Energie, die eine fachgerecht ausgeführte Dämmung während ihrer Nutzungszeit einspart. Wie schnell sich die graue Energie ausgleicht, hängt unter anderem vom Dämmstoff, der Dämmstärke, dem Zustand des Bauteils vor der Sanierung und dem Heizsystem ab. Dies belegt unter anderem diese Übersicht.
Nein, nicht grundsätzlich. „Sondermüll“ wird umgangssprachlich meist für gefährlichen Abfall nach § 48 KrWG verwendet. Solche Abfälle sind unter anderem explosiv, entzündbar, toxisch, karzinogen, mutagen, infektiös oder ökotoxisch. Neu hergestellte Polystyrol-Dämmstoffe (EPS/XPS) sind das nicht: Sie enthalten das früher verwendete, problematische Flammschutzmittel HBCD seit dessen EU-weitem Verbot 2016 nicht mehr und gelten als nicht gefährlicher Abfall.
„Sondermüll" wird umgangssprachlich zudem manchmal fälschlich als Synonym für „nicht recycelbar" verwendet. Das ist ein anderes Thema: Recycling ist – unabhängig vom Dämmstoff und unabhängig von der Gefährlichkeit – vor allem dann schwierig oder unmöglich, wenn Materialien (z. B. Dämmstoff, Kleber, Putz in einem WDVS) nicht sortenrein trennbar sind. Polystyrol-Dämmstoffe werden überwiegend in großen Verbrennungsanlagen zur Energie(rück)gewinnung verbrannt.
Richtig ist: In jedem Baumaterial stecken Rohstoffe. Dämmstoffe werden entweder künstlich hergestellt (z.B. Mineralfaser, Polystyrol, Polyurethan) oder basieren auf nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Zellulose, Holzfasern, Hanf). Zusatzstoffe verbessern die Eigenschaften der Dämmstoffe: den Brand- und Feuchteschutz, den Schutz vor Schädlingen oder die Stabilität. Allerdings erschweren diese sogenannten Additive häufig das Recycling. Trotzdem gibt es für alle zugelassenen Dämmstoffe einen fachgerechten Entsorgungsweg.
Die umweltschädlichste Entscheidung ist, auf Dämmung zu verzichten, denn eine Dämmung spart in einem zuvor energetisch schlechtem Gebäude über ihre Nutzungszeit in der Regel deutlich mehr Energie und Treibhausgasemissionen ein, als für Herstellung und Entsorgung der Dämmstoffe erforderlich sind. Dennoch sollten Dämmstoffe bewusst ausgewählt und fachgerecht eingebaut werden.
Ist die oberste Geschossdecke zu einem unbeheizten Dachraum zugänglich und erfüllen weder die Decke noch das darüberliegende Dach den Mindestwärmeschutz, ist so zu dämmen, dass der U-Wert von 0,24W/m²K nicht überschritten wird. Es wird jedoch dringend empfohlen, den gesetzlichen Wert deutlich zu unterschreiten und die Dämmung auf ein wirtschaftliches Niveau zu verbessern. Ausführlichere Informationen zu Dämmstärken und Dämmwerten finden Sie in unserer Pressemitteilung zu unterschiedlichen Dämmstoffen.
Wenn Dach oder oberste Geschossdecke bereits gemäß dem gesetzlichen Mindestwärmeschutz gedämmt sind, muss die oberste Geschossdecke nicht zusätzlich gedämmt werden. Der Mindestwärmeschutz wird in der Regel bei einer Dämmstärke von sechs Zentimetern oder mehr eingehalten. In Abhängigkeit des Alters der Dämmung und auch der Konstruktion der Geschossdecke kann auch weniger ausreichen.
Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, die ihre Wohnung am 1. Februar 2002 bereits selbst bewohnt haben, sind von der Pflicht befreit. In diesen Häusern greift die Pflicht erst im Fall eines Eigentümerwechsels. Die neuen Eigentümerinnen oder Eigentümer haben ab dem Eigentumsübergang zwei Jahre Zeit die Maßnahme umzusetzen.
Es gibt zwei wesentliche Nachrüstpflichten für Ein- oder Zweifamilienhäuser:
1. Zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Rohrleitungen und Armaturen, die einen Innendurchmesser von bis zu 2,2 Zentimetern aufweisen, benötigen eine mindestens zwei Zentimeter dicke Dämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,35 W/(m²K). Haben sie einen Innendurchmesser von bis zu 3,5 Zentimetern, sind mindestens drei Zentimeter Isolierung erforderlich. Hat die Rohrleitung einen Innendurchmesser von über 3,5 bis zehn Zentimetern, muss die Dämmung mindestens genauso dick sein wie der Innendurchmesser. Befinden sich die Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen oder bei zentralen Leitungsnetzverteilern, reicht die Hälfte der Dämmschicht. Die nötigen Dämmstoffdicken beziehen sich auf einen Dämmstoff mit der Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin. Hat ein Dämmmaterial eine andere Wärmeleitfähigkeit, wird umgerechnet und die Dämmstoffdicke angepasst.
2. Oberste Geschossdecken ohne Dämmung sind ebenfalls mit einer Dämmschicht zu versehen. Als gesetzliche Vorgabe für die Dämmung gilt ein Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Für den geforderten Wert wird eine Dämmdicke von zwölf bis 18 Zentimetern benötigt, je nachdem, welcher Dämmstoff eingesetzt wird. Alternativ zur obersten Geschossdecke kann auch die Dachschräge gedämmt werden. Wer das Dach dämmt, schafft zudem die Voraussetzung für einen möglichen Dachausbau. Durch eine grundlegende Dachsanierung wird zusätzlich die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg ausgelöst.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben nach dem Eigentumsübergang zwei Jahre Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Die Nachrüstpflichten betreffen nicht nur Käufer, sondern auch Erben und Kinder, die eine Immobilie von ihren Eltern übernehmen.
Mit der „Leitlinie Energieberatung“ hat Zukunft Altbau einen Standard für eine qualifizierte Energieberatung geschaffen. Rund 300 Energieberaterinnen und Energieberater aus Baden-Württemberg unterstützen diese Leitlinie. Auf dieser Übersichtskarte finden Sie schnell eine Expertin oder einen Experten in Ihrer Nähe.
Beim Neubau und der grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes muss eine PV- oder Solarthermie-Anlage errichtet werden. Dies geht auch auf anderen Außenflächen oder in unmittelbarer räumlicher Umgebung des Gebäudes. Weitere Informationen.
Für die meisten bestehenden Wohngebäude können Eigentümerinnen und Eigentümer zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis wählen. Ein Bedarfsausweis muss erstellt werden, wenn
Ab Januar 2027 sind für Nichtwohngebäude keine Energieverbrauchsausweise mehr vorgesehen. Des Weiteren werden neue Energieeffizienzklassen eingeführt (A-G).
Bei einem Neubau ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich.
„Altbau" ist kein rechtlich eindeutig festgelegter Begriff. Umgangssprachlich denken viele dabei an Gebäude mit hohen Decken von vor 1949. Wir verstehen unter Altbauten alle Bestandsgebäude, die vor 1996 errichtet wurden, unsaniert sind und entsprechend einen schlechteren energetischen Standard aufweisen.
Die erste Wärmeschutzverordnung trat am 1. November 1977 in Kraft und stellte energetische Anforderungen an damalige Neubauten. 1984 und nochmals zum 1. Januar 1995 wurden diese deutlich verschärft.
Auch wenn wir Zukunft Altbau heißen, können Sie sich natürlich auch mit Ihren Fragen zu neueren Bestandsgebäuden gerne an uns wenden..
Den größten Einfluss auf den Energieverbrauch beim Heizen hat die Raumtemperatur: Dabei zählt jedes Grad. Eine Absenkung um ein Grad Celsius spart rund sechs Prozent Heizenergie. Generell gilt: Sie sollten die Raumtemperatur immer der Nutzung anpassen. Übliche Temperaturen für bewohnte Räume und Kinderzimmer sind 20 Grad, im Bad können es auch 22 Grad sein. Für Schlafzimmer und Nebenräume reichen 16 Grad aus. Nachts können Sie die Temperatur in allen Räumen auf 16 Grad absenken. Kälter sollte es nicht werden, um eine Kondensation von Luftfeuchtigkeit an kalten Oberflächen und damit Schimmelpilzbildung zu vermeiden. Während des Urlaubs darf die Temperatur auf zehn bis zwölf Grad sinken. Damit die erzeugte Heizwärme optimal genutzt werden kann, sollten Sie Wärmestaus an den Heizkörpern unbedingt vermeiden. Sorgen Sie dafür, dass weder Möbel, Verkleidungen oder Vorhänge vor den Heizkörpern verhindern, dass sich die Wärme im Raum ausbreiten kann. Übrigens: Räume werden nicht schneller warm, wenn der Thermostat auf einen höheren Wert gestellt wird.
Für ausreichend Frischluft gilt: Lüften Sie Ihre Räume mit weit geöffneten Fenstern. So wird die warme und feuchte Raumluft rasch gegen kühlere und trockenere Außenluft ausgetauscht. Die in Wänden und Decke gespeicherte Wärme bleibt jedoch im Raum. Sobald es draußen kalt ist, sollten Sie daher auf das Kippen der Fenster verzichten. Denn rund um das gekippte Fenster kühlt das Mauerwerk aus und das Risiko der Schimmelpilzbildung steigt. Sind die darunter liegenden Heizkörper auch noch aufgedreht, heizen Sie direkt zum Fenster raus.
Weitere Tipps zum richtigen Heizen und Lüften bietet dieses Merkblatt.
Diese Broschüre der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält weitere Tipps zum Energiesparen bereit.
(Hinweise der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)
Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung hängt maßgeblich davon ab, wie viele Personen im Haushalt wohnen und welche Wassermenge benötigt wird. Wer den Wasserverbrauch möglichst niedrig hält, spart am meisten. Dafür gilt: Lieber duschen als baden und die Duschdauer begrenzen bzw. zwischendurch das Wasser abschalten. Die Regendusche-Funktion verbraucht mit rund 20 Litern pro Minute sehr viel Wasser und sollte daher nicht oder nur sehr selten zum Einsatz kommen. Spezielle Sparduschköpfe hingegen reduzieren den Wasserdurchfluss deutlich – ohne, dass sich das Duschen anders anfühlt.
Mit diesem einfachen Test können Sie feststellen, wie sparsam Ihr Duschkopf ist und ob sich ein neuer lohnt: stellen Sie Ihre Dusche wie gewohnt ein und messen Sie mit einem Eimer wieviel Wasser in einer Minute zusammenkommt. Bei einem Wert bis sieben oder acht Litern pro Minute gibt es wenig zu optimieren. Ab Werten um zehn Litern lohnt sich eine Umrüstung.
Sollten Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Gebäude überaus wenig Warmwasser benötigen, z.B. weniger als 20 Kubikmeter im Jahr, macht eine Umrüstung auf eine elektrische Warmwassererzeugung über Durchlauferhitzer in den meisten Fällen Sinn. Stillstands- und Zirkulationsverluste können so vermieden werden und der Umbau rechnet sich besonders schnell.
(Hinweise der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)
Neben den klassischen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine gehören inzwischen Multimedia- und Kommunikationsgeräte mit Bildschirm zu den Strom-Großverbrauchern im Haushalt – es gilt: je größer der Bildschirm von PC, TV und Co., umso höher der Stromverbrauch. Ein 65 Zoll-Monitor verbraucht beispielsweise in etwa doppelt so viel Strom, wie 55 Zoll-Monitor. Achten Sie daher beim Kauf auf angemessene Bildschirmgrößen und verwenden Sie im Alltag, wo immer möglich, die kleineren bzw. stromsparendere Geräte (z. B. Smartphone vor Tablet vor Notebook vor PC). Einige PC- und TV-Monitore lassen sich auch im Eco-Modus betreiben.
Auch WLAN-Router, die 24 Stunden am Tag in Betrieb sind, fressen unnötig viel Strom. Hier hilft es nicht benötigte Funktionen des Routers zu deaktivieren und ihn nachts komplett auszuschalten. Schalten Sie Geräte allgemein nur für die Dauer der aktiven Nutzung ein. Ein aus Gewohnheit dauerhaft nebenherlaufender Fernseher, den keiner beachtet, verbraucht unnötig Strom und wird besser ausgeschaltet. Schaltbare Steckerleisten und Zeitschaltuhren helfen zudem Stand-by-Verluste von Elektrogeräten zu minimieren.
Ältere Heizungsanlagen können auch zu den Stromfressern gehören. Neue Heizungspumpen verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom als alte. Auch ungeregelte Heizungspumpen sorgen für unnötigen Stromverbrauch. Sie sollten auf die kleinere Stufe gestellt und im Sommer komplett ausgeschaltet werden.
Bei der Beleuchtung kann insbesondere Strom einsparen, wer eher auf LED und weniger auf die nicht mehr gebräuchlichen Glüh- und Halogenlampen setzt.
Was zudem hilft ist den Kühl- und Gefrierschrank regelmäßig abzutauen und auf die richtige Kühltemperatur zu achten: beim Kühlschrank sind +7 °C ausreichend, beim Gefrierschrank -18 °C. Zweitgeräte, wie der zusätzliche Kühlschrank im Keller, sollten, wenn überhaupt, nur punktuell eingeschaltet werden.
Auch beim Wäschewaschen lässt sich Energie sparen: bei wenig verschmutzter Kleidung reicht oftmals auch ein Waschgang mit 30 °C. Und statt sie danach in den Wäschetrockner zu werfen, hängen Sie die Wäsche lieber auf die Leine. Zudem sollten Waschmaschinen und Trockner möglichst voll betrieben werden.
Auch die Anschaffung eines Strommessgeräts kann sinnvoll sein und helfen Stromfresser im Haushalt aufzuspüren.
Diese Broschüre des Umweltministeriums Baden-Württemberg bietet umfassende Informationen zum Strom- und Wasserverbrauch von vorbildlichen Haushaltsgeräten üblicher Bauarten und Größenklassen.
Und schließlich keine Stromersparnis im eigentlichen Sinne, aber trotzdem besser für die Umwelt: Strom sollte am besten immer dann verbraucht werden, wenn viel regenerativer Strom im Netz ist: also tagsüber und bei Wind.
Die Kosten für Strom werden in monatlich gleich hohen Abschlägen bezahlt. Bei Wohnungen mit eigener Gasheizung gilt das auch für Gas. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem bisherigen Jahresverbrauch in der Wohnung. Einmal jährlich wird abgerechnet: Wer mehr verbraucht hat, muss nachzahlen, wer sparsam war, erhält eine Gutschrift.
Durch das monatliche Ablesen von Verbräuchen lässt sich der Verbrauch besser kontrollieren. So lässt sich auch feststellen, ob die Sparmaßnahmen Wirkung gezeigt haben und ob die Höhe der monatlichen Abschläge noch angemessen ist. Auf Wunsch kann die Höhe des Monatsabschlags beim Energieversorger angepasst werden.
Die Verbraucherzentrale bietet zum Thema Energiesparen auch kostenfreie Online-Seminare sowie ein umfangreiches Beratungsangebot an. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die häufigsten Fragen und Antworten zur Förderung gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie in den FAQs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Das Umweltministerium bietet FAQs zu möglichen Heizungen im Rahmen des EWärmeG.