Nutzen Sie die umfangreiche Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie unterstützt Ihr Sanierungsvorhaben mit Zuschüssen zur Finanzierung und zinsverbilligten Darlehen. Die Beantragung der BEG-Förderung erfolgt über Zuschüsse und zinsgünstige (Ergänzungs-) Kredite bei der Förderbank KfW sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert mit Investitionszuschüssen die Sanierung zum Effizienzhaus sowie energetische Einzelmaßnahmen.
Die Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bekommen Sie bis zu 50 Prozent gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegen die maximal förderfähigen Kosten bei bis zu 10.000 Euro, die Förderung entspricht bis zu 5.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern liegt der Maximalbetrag für die förderfähigen Kosten zwischen 6.000 Euro und 20.000 Euro (2.000 Euro pro Wohneinheit) und der Zuschuss bei maximal 10.000 Euro.
Antragsberechtigt sind neben den Eigentümerinnen und Eigentümern auch beispielsweise Mieterinnen und Mieter. Lediglich Bundes- und Landesstellen sowie politische Parteien sind ausgeschlossen.
Für die Einzelmaßnahmen gilt: Wer eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit dem Ergebnis eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lässt oder bereits einen solchen vorliegen hat und eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt einen zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung von Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik (außer Heizung) und der Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung. Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung wird dadurch noch einmal deutlich attraktiver. Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge.
Für Sanierungsmaßnahmen an Dach, Wand, Fenster und Kellerdecke können inklusive iSFP-Bonus zwanzig Prozent Förderung in Anspruch genommen werden.
Beim Heizungstausch wird der Einbau von Heizungsanlagen gefördert, die Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen – also Biomasseheizungen, Solarthermie und Wärmepumpen:
Beim Heizungstausch ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung nach Verfahren B Voraussetzung für die Förderung.
Die förderfähigen Kosten liegen beim Heizungstausch für die erste Wohneinheit bei 30.000 Euro. Für jede weitere Wohneinheit fallen die förderfähigen Kosten niedriger aus. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind es noch jeweils 15.000 Euro. Ab der siebten sind es jeweils 8.000 Euro. Für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung stehen zusätzlich 30.000 Euro förderfähige Kosten zur Verfügung. Liegt sogar ein individueller Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sich diese auf 60.000 Euro. Die Beantragung der Einzelmaßnahmen erfolgt für den Heizungstausch bei der KfW und für weitere Effizienzmaßnahmen und Gebäudenetze bei der BAFA.
Seit Januar 2023 wird auch das Material gefördert, mit dem Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistungen umgesetzt werden, beispielsweise die Dämmung der Kellerdecke.
Neu ist hingegen ein ergänzendes, zinsvergünstigtes Kreditangebot für Einzelmaßnahmen für Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr. Die Kredithöhe beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit mit einem maximalen Zinsvorteil von 2,5 Prozent.
Die BEG-Förderung für Effizienzhäuser umfasst die zukunftsfähigen energetischen Effizienzniveaus 40, 55, 70 und 85, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, sowie den Effizienzhausstandard „Denkmal“. Sie werden mit Tilgungszuschüssen zwischen fünf und 45 Prozent gefördert.
Den „Worst-Performing-Building“-Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten gibt es für Häuser, die vor der Sanierung auf einem schlechten energetischen Niveau sind und auf ein Effizienzhaus 40, 55 bzw. 70 EE saniert werden. Neben dem „Worst-Performing-Building“-Bonus kann für die Effizienzhäuser noch ein sogenannter EE-Bonus oder NH-Bonus geltend gemacht werden. Wer nach der Sanierung größtenteils mit erneuerbaren Energien heizt, erhält fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld.
Zudem gibt es für Effizienzhäuser 40 und 55 einen „Serielle-Sanierung“-Bonus von 15 Prozent, der für schnelle Sanierungen mit vorgefertigten Elementen gewährt wird.
Förderung Heizungstausch für Eigentümer
An Heizungs-Fachunternehmen wenden und auf Wunsch nach Förderung ansprechen und Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen.
Lieferungs- oder Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen. Dieser muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Zudem ist erforderlich, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist.
Im Kundenportal der KfW „Meine KfW“ registrieren, Zuschuss beantragen und den Erhalt der Zuschusszusage abwarten.
Vorhaben nach Erhalt der Zuschusszusage umsetzen. Hinweis: Mit der Umsetzung darf auf eigenes Risiko auch direkt nach der Antragstellung bereits vor der Zusage begonnen werden.
Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expertin bzw. -Experten erstellen lassen.
Sich identifizieren, Nachweise einreichen und nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten.
Förderung Heizungstausch für Kommunen und Unternehmen (Übergangsregelung bei Auftragserteilung vor September 2024)
An Heizungs-Fachunternehmen wenden. Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Experte auf Wunsch nach Förderung ansprechen.
Lieferungs- oder Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen.
Vorhaben umsetzen. Eine vorzeitige Umsetzung ist nur bis zum 31. August 2024 möglich. Bitte beachten, dass die Vorhaben-Umsetzung auf eigenes Risiko erfolgt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Bis spätestens 30. November 2024 im Kundenportal der KfW „Meine KfW“ registrieren, vom Fachunternehmen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen und den Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich beantragen.
Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Experten erstellen lassen.
Identifizierung durchführen, Nachweise einreichen und nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten.
Förderung Dämmung / Fenstertausch
Einholung Angebote / Beauftragung Energie-Effizienz-Experte (EEE) bzw. Fachunternehmen zur Erstellung einer Technischen Projektbeschreibung (TPB).
Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender / auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen.
Online-Antrag mit Angabe der TPB-ID (vom EEE erhalten) stellen auf www.bafa.de/beg.
Empfang des Zuwendungsbescheides nach Bewilligung des Zuschusses durch das BAFA.
Die Effizienzmaßnahme umsetzen. Hinweis: Mit der Umsetzung darf auf eigenes Risiko auch direkt nach der Antragstellung bereits vor der Zusage begonnen werden.
Nach Maßnahmenumsetzung den Technischen Projektnachweis (TPN) durch Energie-Effizienz-Experten (EEE) bzw.
Fachunternehmen erstellen lassen.
Einreichung des Online-Verwendungsnachweises mit Angabe der TPN-ID.
Empfang der Auszahlung nach Prüfung durch das BAFA.
(Stand: Juni 2024, alle Angaben ohne Gewähr)