Nutzen Sie die umfangreiche Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie unterstützt Ihr Sanierungsvorhaben mit Zuschüssen zur Finanzierung und zinsverbilligten Darlehen. Die Beantragung der BEG-Förderung erfolgt über Zuschüsse und zinsgünstige (Ergänzungs-) Kredite bei der Förderbank KfW sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Zuschüsse und Kredite gemäß BEG im Überblick
Die Einzelmaßnahmen-Förderung im Detail
Die Effizienzhaus-Förderungen im Detail
Wie beantrage ich die BEG-Förderung?
Wie beantragen Kommunen und Landkreise die BEG-Förderung für den Heizungstausch?
Günstige Kredite für Familien, die energetisch schlechte Gebäude kaufen und sanieren (KfW-Programm 308 „Jung kauft Alt“)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert mit Investitionszuschüssen die Sanierung zum Effizienzhaus sowie energetische Einzelmaßnahmen.
Die Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bekommen Sie bis zu 50 Prozent gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegen die maximal förderfähigen Kosten bei bis zu 10.000 Euro, die Förderung entspricht bis zu 5.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern liegt der Maximalbetrag für die förderfähigen Kosten zwischen 6.000 Euro und 20.000 Euro (2.000 Euro pro Wohneinheit) und der Zuschuss bei maximal 10.000 Euro.
Antragsberechtigt sind neben den Eigentümerinnen und Eigentümern auch beispielsweise Mieterinnen und Mieter. Lediglich Bundes- und Landesstellen sowie politische Parteien sind ausgeschlossen.
Für die Einzelmaßnahmen gilt: Wer eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit dem Ergebnis eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lässt oder bereits einen solchen vorliegen hat und eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt einen zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung von Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik (außer Heizung) und der Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung. Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung wird dadurch noch einmal deutlich attraktiver. Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge.
Für Sanierungsmaßnahmen an Dach, Wand, Fenster und Kellerdecke können inklusive iSFP-Bonus zwanzig Prozent Förderung in Anspruch genommen werden.
Beim Heizungstausch wird der Einbau von Heizungsanlagen gefördert, die Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen – also Biomasseheizungen, Solarthermie und Wärmepumpen:
Beim Heizungstausch ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung nach Verfahren B Voraussetzung für die Förderung.
Die förderfähigen Kosten liegen beim Heizungstausch für die erste Wohneinheit bei 30.000 Euro. Für jede weitere Wohneinheit fallen die förderfähigen Kosten niedriger aus. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind es noch jeweils 15.000 Euro. Ab der siebten sind es jeweils 8.000 Euro. Für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung stehen zusätzlich 30.000 Euro förderfähige Kosten zur Verfügung. Liegt sogar ein individueller Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sich diese auf 60.000 Euro. Die Beantragung der Einzelmaßnahmen erfolgt für den Heizungstausch bei der KfW und für weitere Effizienzmaßnahmen und Gebäudenetze bei der BAFA.
Seit Januar 2023 wird auch das Material gefördert, mit dem Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistungen umgesetzt werden, beispielsweise die Dämmung der Kellerdecke.
Neu ist hingegen ein ergänzendes, zinsvergünstigtes Kreditangebot für Einzelmaßnahmen für Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr. Die Kredithöhe beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit mit einem maximalen Zinsvorteil von 2,5 Prozent.
Die BEG-Förderung für Effizienzhäuser umfasst die zukunftsfähigen energetischen Effizienzniveaus 40, 55, 70 und 85, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, sowie den Effizienzhausstandard „Denkmal“. Sie werden mit Tilgungszuschüssen zwischen fünf und 45 Prozent gefördert.
Den „Worst-Performing-Building“-Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten gibt es für Häuser, die vor der Sanierung auf einem schlechten energetischen Niveau sind und auf ein Effizienzhaus 40, 55 bzw. 70 EE saniert werden. Neben dem „Worst-Performing-Building“-Bonus kann für die Effizienzhäuser noch ein sogenannter EE-Bonus oder NH-Bonus geltend gemacht werden. Wer nach der Sanierung größtenteils mit erneuerbaren Energien heizt, erhält fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld.
Zudem gibt es für Effizienzhäuser 40 und 55 einen „Serielle-Sanierung“-Bonus von 15 Prozent, der für schnelle Sanierungen mit vorgefertigten Elementen gewährt wird.
Förderung Heizungstausch
Förderung Dämmung / Fenstertausch
Empfang der Auszahlung nach Prüfung durch das BAFA.
Seit 25.11.2024 ist die Antragsstellung im KfW-Kundenportal für Kommunen und Landkreise möglich.
Registrieren Sie sich dazu im KfW-Kundenportal unter https://meine.kfw.de/zuschuss/422
Zur Antragsstellung benötigt wird eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für Wohngebäude oder eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) für Nichtwohngebäude. Dies macht ein Energieberater oder Fachhandwerker.
Außerdem benötigen Sie bereits vor Antragsstellung einen Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung mit dem Fachhandwerker (zum Beispiel Heizungsbauer). Diese Klausel lautet etwa "Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-) Leistungen dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude“ (422) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bei der KfW [beantragt hat / innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird]. Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit die KfW den Antrag zur Förderung aus dem Produkt 422 nicht bewilligt, sondern mit einem Ablehnungsschreiben abgelehnt hat (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen."
Sollten Sie ein Ausschreibungsverfahren für den Heizungstausch durchführen müssen, laden Sie statt des Vertrags mit auflösender Bedingung eine Erklärung hoch, dass ein entsprechendes Verfahren zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme geplant ist (am besten mit Angabe des Zeithorizontes).
Neben der BEG-Förderung kann auch das Programm „Jung kauft Alt“ bei energetischen Sanierungen unterstützen, wenn eine Familie plant, ein altes Haus zu erwerben. Diese Förderung ist mit den oben beschriebenen Förderprogrammen kombinierbar.
Es handelt sich dabei um einen verbilligten Kredit in Höhe von 100.000 Euro (bei einem Kind) bis 150.000 Euro (bei drei und mehr Kindern). Beantragt wird er bei der eigenen Bank.
Es bestehen jedoch einige Voraussetzungen:
(Stand: September 2024, alle Angaben ohne Gewähr)