Nutzen Sie die umfangreiche Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie unterstützt Ihr Sanierungsvorhaben mit Zuschüssen zur Finanzierung und zinsverbilligten Darlehen. Die Beantragung der BEG-Förderung erfolgt für Einzelmaßnahmen als Zuschüsse bei der BAFA und für Effizienzhäuser über Kredite mit Tilgungszuschuss durch die KfW.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert mit Investitionszuschüssen die Sanierung zum Effizienzhaus sowie energetische Einzelmaßnahmen.
Für die Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bekommen Sie bis zu 50 Prozent des förderfähigen Honorars als Zuschuss zurück. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegen die maximal förderfähigen Kosten bei 10.000 Euro, der Zuschuss entsprechend bei bis zu 5.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern liegt der Maximalbetrag für die förderfähigen Kosten zwischen 6.000 Euro und 20.000 Euro (2000 Euro pro Wohneinheit) und der Zuschuss bei maximal 10.000 Euro.
Antragsberechtigt für die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie Gesamtsanierungen sind dabei nicht mehr nur die Eigentümer. Mit der BEG-Förderung können grundsätzlich alle Personen und Institutionen den Antrag stellen. Lediglich Bundes- und Landesstellen sowie politische Parteien sind ausgeschlossen.
Es werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch Sanierungen zu einem Effizienzhaus gefördert. Für die Einzelmaßnahmen gilt: Wer eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit dem Ergebnis eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lässt oder bereits einen vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan vorliegen hat und eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt einen zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung von Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik (außer Heizung) und der Heizungsoptimierung. Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung wird dadurch nochmal deutlich attraktiver. Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge.
Als Einzelmaßnahmen gelten sowohl Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik außer Heizung wie auch Heizungsoptimierungen. Für Sanierungsmaßnahmen an Dach, Wand, Fenster und Kellerdecke können inklusive iSFP-Bonus zwanzig Prozent Förderung in Anspruch genommen werden.
Beim Heizungstausch wird der Einbau von Heizungsanlagen gefördert, die Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen – also Biomasseheizungen, Solarthermie und Wärmepumpen:
Bei allen Maßnahmen ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung eine Fördervoraussetzung.
Seit Januar 2023 wird auch das Material gefördert, mit dem Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistungen umgesetzt werden, beispielsweise die Dämmung der Kellerdecke. In der Regel liegt die Förderquote bei 20 Prozent, bei Heizungen bei bis zu 40 Prozent.
Die BEG-Förderung für Effizienzhäuser umfasst die zukunftsfähigen energetischen Effizienzniveaus 40, 55, 70 und 85, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, sowie dem Effizienzhausstandard „Denkmal“. Sie werden mit Tilgungszuschüssen zwischen fünf und 35 Prozent gefördert. Neu ist seit August 2022, dass es durch eine Zinsverbilligung gegenüber dem Kredit bei der Hausbank ein zusätzlicher Vorteil von ca. 15 Prozent gibt.
Den „Worst-Performing-Building“-Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten gibt es für Häuser, die vor der Sanierung auf einem schlechten energetischen Niveau sind und auf ein Effizienzhaus 40, 55 bzw. 70 EE saniert werden. Neben dem „Worst-Performing-Building“-Bonus kann für die Effizienzhäuser noch ein sogenannter EE-Bonus geltend gemacht werden. Wer nach der Sanierung größtenteils mit erneuerbaren Energien heizt, erhält fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld.
Zudem gibt es für Effizienzhäuser 40 und 55 einen „Serielle Sanierung“-Bonus von 15 Prozent, der für größere Gebäude oder Wohnungsbaugesellschaften interessant ist.
(Stand: Januar/2023, alle Angaben ohne Gewähr)