Zuschüsse und Kredite gemäß BEG im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert mit Investitionszuschüssen die Sanierung zum Effizienzhaus sowie energetische Einzelmaßnahmen.

  • Die förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen liegen bei bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit für den Heizungstausch und 60.000 Euro für Effizienzmaßnahmen. Die Förderhöhe beträgt maximal 12.000 Euro Zuschuss für die Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Anlagentechnik ohne Heizung und maximal 23.500 Euro für den Heizungstausch. Zudem ist je nach Haushaltseinkommen ein zinsverbilligter Ergänzungskredit möglich. Um sich diese Förderung zu sichern, ist in der Regel die Begleitung und Prüfung der Sanierung durch eine Energieberaterin bzw. einen Energieberater erforderlich.
  • Die förderfähigen Kosten einer Sanierung zum Effizienzhaus liegen bei maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit. Ein Zuschuss in Höhe von maximal 45 Prozent der investierten förderfähigen Kosten ist je nach Effizienzhausstandard möglich. Neben dem Tilgungszuschuss gibt es einen zinsverbilligten Kredit, der einen Zinsvorteil von circa 15 Prozent gegenüber dem Kredit bei der Hausbank bietet. Zur Antragsstellung ist ebenfalls eine Energieberatung erforderlich.

Die Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bekommen Sie bis zu 50 Prozent gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegen die maximal förderfähigen Kosten bei bis zu 10.000 Euro, die Förderung entspricht bis zu 5.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern liegt der Maximalbetrag für die förderfähigen Kosten zwischen 6.000 Euro und 20.000 Euro (2.000 Euro pro Wohneinheit) und der Zuschuss bei maximal 10.000 Euro.

Antragsberechtigt sind neben den Eigentümerinnen und Eigentümern auch beispielsweise Mieterinnen und Mieter. Lediglich Bundes- und Landesstellen sowie politische Parteien sind ausgeschlossen.

Die Einzelmaßnahmen-Förderung im Detail

Für die Einzelmaßnahmen gilt: Wer eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit dem Ergebnis eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lässt oder bereits einen solchen vorliegen hat und eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt einen zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung von Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik (außer Heizung) und der Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung. Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung wird dadurch noch einmal deutlich attraktiver. Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge.

Für Sanierungsmaßnahmen an Dach, Wand, Fenster und Kellerdecke können inklusive iSFP-Bonus zwanzig Prozent Förderung in Anspruch genommen werden.

Beim Heizungstausch wird der Einbau von Heizungsanlagen gefördert, die Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen – also Biomasseheizungen, Solarthermie und Wärmepumpen:

  • Für den Heizungstausch gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent.
  • Den Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent gibt es bis 2028 für den Austausch von ineffizienten Heizungen. Den Bonus gibt es, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht wird oder beim Ersatz einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Der Bonus ist nur für selbstgenutztes Eigentum vorgesehen, Vermieterinnen und Vermieter können ihn nicht nutzen. Der Bonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.
  • Den Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten ebenfalls nur selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
  • Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozentpunkten möglich. Die Boni sind bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent kombinierbar.
  • Für Biomasseheizungen wird darüber hinaus ein Emissionsminderungs-Zuschlag von pauschal 2.500 Euro gewährt, wenn sie nicht mehr als 2,5 Milligramm Staub je Kubikmeter ausstoßen.
  • Bei Hybrid-Heizungen wird nur der Anteil mit erneuerbaren Energien gefördert, der fossile Anteil bleibt unberücksichtigt. Neue Öl- und Gasheizungen sind ohnehin nicht zukunftsfähig und sind daher kein Teil der Förderung. Wiederum förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben, die eine 100 Prozent wasserstofffähige Gasheizung gegenüber einer herkömmlichen Heizung hat.
  • Neben Einzellösungen wird auch der Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze sowie die Errichtung und Erweiterung von Gebäudenetzen gefördert.

Beim Heizungstausch ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung nach Verfahren B Voraussetzung für die Förderung.

Die förderfähigen Kosten liegen beim Heizungstausch für die erste Wohneinheit bei 30.000 Euro. Für jede weitere Wohneinheit fallen die förderfähigen Kosten niedriger aus. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind es noch jeweils 15.000 Euro. Ab der siebten sind es jeweils 8.000 Euro. Für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung stehen zusätzlich 30.000 Euro förderfähige Kosten zur Verfügung. Liegt sogar ein individueller Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sich diese auf 60.000 Euro. Die Beantragung der Einzelmaßnahmen erfolgt für den Heizungstausch bei der KfW und für weitere Effizienzmaßnahmen und Gebäudenetze bei der BAFA.

Seit Januar 2023 wird auch das Material gefördert, mit dem Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistungen umgesetzt werden, beispielsweise die Dämmung der Kellerdecke.

Neu ist hingegen ein ergänzendes, zinsvergünstigtes Kreditangebot für Einzelmaßnahmen für Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr. Die Kredithöhe beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit mit einem maximalen Zinsvorteil von 2,5 Prozent.

Die Effizienzhaus-Förderungen im Detail

Die BEG-Förderung für Effizienzhäuser umfasst die zukunftsfähigen energetischen Effizienzniveaus 40, 55, 70 und 85, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, sowie den Effizienzhausstandard „Denkmal“. Sie werden mit Tilgungszuschüssen zwischen fünf und 45 Prozent gefördert.

Den „Worst-Performing-Building“-Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten gibt es für Häuser, die vor der Sanierung auf einem schlechten energetischen Niveau sind und auf ein Effizienzhaus 40, 55 bzw. 70 EE saniert werden. Neben dem „Worst-Performing-Building“-Bonus kann für die Effizienzhäuser noch ein sogenannter EE-Bonus oder NH-Bonus geltend gemacht werden. Wer nach der Sanierung größtenteils mit erneuerbaren Energien heizt, erhält fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld.

Zudem gibt es für Effizienzhäuser 40 und 55 einen „Serielle-Sanierung“-Bonus von 15 Prozent, der für schnelle Sanierungen mit vorgefertigten Elementen gewährt wird.

Wie beantrage ich die BEG-Förderung?

Förderung Heizungstausch für Eigentümer

  1. An Heizungs-Fachunternehmen wenden und auf Wunsch nach Förderung ansprechen und Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen.

  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen. Dieser muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Zudem ist erforderlich, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist.

  3. Im Kundenportal der KfW „Meine KfW“ registrieren, Zuschuss beantragen und den Erhalt der Zuschusszusage abwarten.

  4. Vorhaben nach Erhalt der Zuschusszusage umsetzen. Hinweis: Mit der Umsetzung darf auf eigenes Risiko auch direkt nach der Antragstellung bereits vor der Zusage begonnen werden.

  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expertin bzw. -Experten erstellen lassen.

  6. Sich identifizieren, Nachweise einreichen und nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten.

 

Förderung Heizungstausch für Kommunen und Unternehmen (Übergangsregelung bei Auftragserteilung vor September 2024)

  1. An Heizungs-Fachunternehmen wenden. Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Experte auf Wunsch nach Förderung ansprechen.

  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen.

  3. Vorhaben umsetzen. Eine vorzeitige Umsetzung ist nur bis zum 31. August 2024 möglich. Bitte beachten, dass die Vorhaben-Umsetzung auf eigenes Risiko erfolgt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

  4. Bis spätestens 30. November 2024 im Kundenportal der KfW „Meine KfW“ registrieren, vom Fachunternehmen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen und den Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich beantragen.

  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Experten erstellen lassen.

  6. Identifizierung durchführen, Nachweise einreichen und nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten.

 

Förderung Dämmung / Fenstertausch

  1. Einholung Angebote / Beauftragung Energie-Effizienz-Experte (EEE) bzw. Fachunternehmen zur Erstellung einer Technischen Projektbeschreibung (TPB).

  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender / auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen.

  3. Online-Antrag mit Angabe der TPB-ID (vom EEE erhalten) stellen auf www.bafa.de/beg.

  4. Empfang des Zuwendungsbescheides nach Bewilligung des Zuschusses durch das BAFA.

  5. Die Effizienzmaßnahme umsetzen. Hinweis: Mit der Umsetzung darf auf eigenes Risiko auch direkt nach der Antragstellung bereits vor der Zusage begonnen werden.

  6. Nach Maßnahmenumsetzung den Technischen Projektnachweis (TPN) durch Energie-Effizienz-Experten (EEE) bzw.

  7. Fachunternehmen erstellen lassen.

  8. Einreichung des Online-Verwendungsnachweises mit Angabe der TPN-ID.

Empfang der Auszahlung nach Prüfung durch das BAFA.

 

(Stand: Juni 2024, alle Angaben ohne Gewähr)