Zuschüsse und Kredite gemäß BEG im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert mit Investitionszuschüssen die Sanierung zum Effizienzhaus sowie energetische Einzelmaßnahmen.

  • Die förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit. Die Förderhöhe beträgt maximal 12.000 Euro Zuschuss für die Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Anlagentechnik ohne Heizung und maximal 24.000 Euro für den Heizungstausch. Um sich diese Förderung zu sichern, ist in der Regel die Begleitung und Prüfung der Sanierung durch eine Energieberaterin bzw. einen Energieberater erforderlich.
  • Die förderfähigen Kosten einer Sanierung zum Effizienzhaus liegen bei maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit. Ein Zuschuss in Höhe von maximal 35 Prozent der investierten förderfähigen Kosten ist – je nach Effizienzhausstandard – möglich. Neben dem Tilgungszuschuss gibt es einen zinsverbilligten Kredit, der einen Zinsvorteil von ca.15 Prozent gegenüber dem Kredit bei der Hausbank bietet. Zur Antragsstellung ist ebenfalls ein Energieberater erforderlich.

Für die Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bekommen Sie bis zu 50 Prozent des förderfähigen Honorars als Zuschuss zurück. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegen die maximal förderfähigen Kosten bei 10.000 Euro, der Zuschuss entsprechend bei bis zu 5.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern liegt der Maximalbetrag für die förderfähigen Kosten zwischen 6.000 Euro und 20.000 Euro (2000 Euro pro Wohneinheit) und der Zuschuss bei maximal 10.000 Euro.

Antragsberechtigt für die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie Gesamtsanierungen sind dabei nicht mehr nur die Eigentümer. Mit der BEG-Förderung können grundsätzlich alle Personen und Institutionen den Antrag stellen. Lediglich Bundes- und Landesstellen sowie politische Parteien sind ausgeschlossen.

Die Einzelmaßnahmen-Förderung im Detail

Es werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch Sanierungen zu einem Effizienzhaus gefördert. Für die Einzelmaßnahmen gilt: Wer eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit dem Ergebnis eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lässt oder bereits einen vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan vorliegen hat und eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt einen zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung von Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik (außer Heizung) und der Heizungsoptimierung. Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung wird dadurch nochmal deutlich attraktiver. Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge. Für Sanierungsmaßnahmen an Dach, Wand, Fenster und Kellerdecke können inklusive iSFP-Bonus zwanzig Prozent Förderung in Anspruch genommen werden.

Beim Heizungstausch wird der Einbau von Heizungsanlagen gefördert, die Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen – also Biomasseheizungen, Solarthermie und Wärmepumpen:

  • Beim Austausch von 20 Jahre alten Öl- oder Gasheizungen gegen klimafreundlichere Heizsysteme übernimmt das BAFA bis zu 40 Prozent der Investitionskosten.
  • Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarkollektoranlagen, „Innovative Heizungstechniken“ sowie Brennstoffzellenheizungen werden gefördert.
  • Bei Hybrid-Heizungen wird nur der Anteil mit erneuerbaren Energien gefördert, der fossile Anteil bleibt unberücksichtigt. Neue Öl- und Gasheizungen sind ohnehin nicht zukunftsfähig und werden daher ebenfalls nicht gefördert.
  • Neben Einzellösungen wird auch der Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze sowie die Errichtung und Erweiterung von Gebäudenetzen gefördert.

Bei allen Maßnahmen ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung eine Fördervoraussetzung.

Seit Januar 2023 wird auch das Material gefördert, mit dem Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistungen umgesetzt werden, beispielsweise die Dämmung der Kellerdecke. In der Regel liegt die Förderquote bei 20 Prozent, bei Heizungen bei bis zu 40 Prozent. 

Die Effizienzhaus-Förderungen im Detail

Die BEG-Förderung für Effizienzhäuser umfasst die zukunftsfähigen energetischen Effizienzniveaus 40, 55, 70 und 85, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, sowie dem Effizienzhausstandard „Denkmal“. Sie werden mit Tilgungszuschüssen zwischen fünf und 35 Prozent gefördert. Neu ist seit August 2022, dass es durch eine Zinsverbilligung gegenüber dem Kredit bei der Hausbank ein zusätzlicher Vorteil von ca. 15 Prozent gibt.

Den „Worst-Performing-Building“-Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten gibt es für Häuser, die vor der Sanierung auf einem schlechten energetischen Niveau sind und auf ein Effizienzhaus 40, 55 bzw. 70 EE saniert werden. Neben dem „Worst-Performing-Building“-Bonus kann für die Effizienzhäuser noch ein sogenannter EE-Bonus geltend gemacht werden. Wer nach der Sanierung größtenteils mit erneuerbaren Energien heizt, erhält fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld.

Zudem gibt es für Effizienzhäuser 40 und 55 einen „Serielle Sanierung“-Bonus von 15 Prozent, der für größere Gebäude oder Wohnungsbaugesellschaften interessant ist.

(Stand: Januar/2023, alle Angaben ohne Gewähr)