Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind auch in diesem Jahr verpflichtet, ihren Mieterinnen und Mietern einmal im Monat eine Information zum Heiz- und Warmwasserverbrauch zur Verfügung zu stellen. Die monatliche Informationspflicht gilt, wenn im Haus fernablesbare Wärmezähler für eine Verbrauchserfassung installiert sind. Nicht fernauslesbare Geräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Im Jahr 2023 steht in vielen Wohngebäuden mit Gasheizungen eine Heizungsprüfung an. Für Häuser ab zehn Wohneinheiten muss die Überprüfung der Gasheizung bis zum 30. September erfolgen. Das verlangt eine Verordnung der Bundesregierung vom 1. Oktober 2022.
Wer eine mehr als 30 Jahre alte Heizung betreibt, muss diese unter Umständen austauschen. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten daher in diesem Jahr prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1993 eingebaut wurde.