Kalte Füße im Erdgeschoss? Dann ist Ihre Kellerdecke wahrscheinlich nicht gedämmt. Diese einfache und kostengünstige Sanierungsmaßnahme lohnt sich fast immer, spart Heizkosten und schafft Behaglichkeit. Dämmen Sie deshalb die Kellerdecke von unten und die anschließenden Wände. Wenn Sie keinen Keller haben, können Sie unter Umständen von oben auf dem Fußbodenaufbau dämmen.
Neben dem Dach wird auch die Kellerdecke bei der Dämmung häufig vernachlässigt oder schlicht vergessen. Sie empfiehlt sich, wenn die Kellerräume nicht als Wohnräume genutzt und deshalb unbeheizt sind. Sonst geht die Wärme aus dem Erdgeschoss über die Kellerdecke in den Keller verloren. Die Sanierungsmaßnahme lohnt sich fast immer. Die Kosten sind überschaubar, der Einbau häufig unkompliziert und kann je nach Dämmstoff mit etwas handwerklichem Geschick auch selbst durchgeführt werden. Dank gedämmter Decke bekommen Sie nicht nur einen bis zu zehn Prozent geringeren Energieverbrauch, sondern auch endlich warme Füße durch den wärmeren Fußboden.
Die einfachste und häufigste Variante die Kellerdecke zu ertüchtigen, ist die Dämmung von unten. Leichte Dämmmaterialien, wie etwa Hartschaumdämmungen aus Polystyrol oder Polyurethan und Mineralfaserdämmplatten, wie Steinwolle, lassen sich ankleben. Schwerere Materialien wie Holzfaserdämmplatten müssen, abhängig von der Dämmstärke, meist angedübelt werden.
Die Dämmstärke kann im Vergleich zu Dach und Fassade geringer ausfallen: Die geltende Energieeinsparverordnung fordert zum unbeheizten Keller einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,30 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Acht bis zwölf Zentimeter reichen dafür aus. Erlaubt die Deckenhöhe eine dickere Dämmschicht, empfiehlt es sich auch hier, mehr Dämmstoff anzubringen. Das ist für den Geldbeutel und das Klima besser. Zwei bis vier Zentimeter mehr machen das Bauteil langfristig zukunftsfähig und sichern einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent durch die BAFA-Einzelmaßnahme Kellerdecke.
Wer sich bezüglich des U-Wertes und der Dämmstärke unsicher ist, dem helfen Energieberaterinnen und -berater weiter. Sie wissen auch, was zu tun ist, wenn die Kellerdecke uneben ist oder Installationen den Weg versperren. Erste Informationen finden Sie auch in dieser Übersicht zur Qualität verschiedener Dämmstärken und Materialien.
Mit der Dämmung der Kellerdecke erfüllen Sie die Vorgaben des EWärmeG teilweise. Das baden-württembergische Landesgesetz fordert bei der Kellerdecke einen U-Wert von 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin, was insgesamt rund zehn bis 16 Zentimeter Dämmung entspricht.
Mehr zum EWärmeG und seinen Erfüllungsoptionen lesen Sie hier.