Wer zeitgemäß energetisch saniert, erreicht das energetische Niveau eines Neubaus, steigert den Wert einer Immobilie und sichert durch Energieeinsparungen im Betrieb von bis zu 80 Prozent seine Unabhängigkeit von hohen Energiepreisen. Besonders wichtig ist dabei eine frühzeitige und ganzheitliche Planung. Unterteilen Sie die Sanierung lieber in mehrere Phasen, statt einzelne Schritte aus Budget- oder Zeitgründen halbherzig oder ohne Gesamtkonzept umzusetzen. Wenn Sie zum Beispiel die Fassade nicht richtig oder zu dünn dämmen lassen, schaffen Sie Fakten, die die nächsten Jahrzehnte über Bestand haben. Experten nennen die Folgen unbedachter Sanierungsmaßnahmen auch „Lock-in-Effekt“: Unter Umständen verbauen Sie sich so den bestmöglichen energetischen Einspareffekt.

Vor-Ort-Beratung und individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Grundlage für eine ganzheitliche Sanierungsplanung ist eine umfassende energetische Bestandsaufnahme vor Ort. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG § 48) schreibt vor, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten bei bestimmten baulichen Veränderungen ein kostenfreies „informatorisches Beratungsgespräch“ führen müssen. Auch wenn Sie von zinsgünstigen staatlichen Sanierungskrediten und Zuschüssen bei Dämm-Maßnahmen profitieren möchten, ist eine Energieberatung Pflicht.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt den Weg für eine sinnvolle, schrittweise Sanierung eines Bestandsgebäudes auf. Dazu werden einzelne Maßnahmen-Pakete für die Sanierung passend zu Gebäude und Rahmenbedingungen der Sanierungswilligen definiert, die nacheinander und mit zeitlichem Abstand voneinander umgesetzt werden können. Mit dem sogenannten iSFP-Bonus erhalten Sanierungswillige bei Einzelmaßnahmen – außer der Heizung – zusätzlich zur regulären Förderung nochmals 5 Prozent Fördermittel obendrauf. Außerdem erfüllen Sie die Anforderungen des baden-württembergischen Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu einem Drittel.

Die Bundesregierung fördert den iSFP für Ein- oder Zweifamilienhäuser mit 50% und maximal 650 Euro. Der iSFP für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten wird mit maximal 850 Euro Fördergeld unterstützt. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 250 Euro, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird. Der Förderantrag dafür kann im BAFA-Portal entweder von Ihrem Energieberater / Ihrer Energieberaterin oder Ihnen selbst gestellt werden. Bei eigener Antragsstellung müssen Sie den ausgewählten Energieberatenden mit seiner / ihrer Registrierungsnummer angeben; wenn Sie den Antrag nicht selbst stellen, müssen Sie eine Vollmacht ausstellen.

Passende Förderung für Sanierungen und Heizungstausche

Der Bund, das Land Baden-Württemberg und auch viele Kommunen unterstützen Sie bei Ihrem Sanierungsvorhaben – durch Fördermittel, Zuschüsse zur Finanzierung, zinsverbilligte Darlehen oder steuerlichen Begünstigungen. Je höher der CO2-Einspareffekt, desto höher die Förderung, lautet hierbei die einfache Faustregel.

Für zahlreiche Sanierungsmaßnahmen gibt es Fördergelder, insbesondere für Dämmmaßnahmen oder den Einbau neuer Fenster sowie für moderne Heizungs- oder Lüftungsanlagen. Neben den Maßnahmen selbst und der Energieberatung wird auch die energetische Baubegleitung staatlich gefördert, wenn sie durch anerkannte Energieberaterinnen oder -berater erfolgt.

Bevor Sie die Förderung beantragen, müssen Sie zunächst einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Installateur oder Lieferanten abschließen. Dieser Vertrag muss durch eine entsprechende Klausel rückgängig gemacht werden können, falls keine Förderung bewilligt wird. Fördervoraussetzung ist auch, dass der Vertrag das geplante Datum der Umsetzung enthält. Damit sollen Antragsstellungen auf Vorrat verhindert werden.

Anträge für die Heizungsförderung können von Eigentümern seit Ende Februar 2024 bei der KfW gestellt werden.

Lassen Sie sich also beraten und nutzen Sie die aktuellen Förderbedingungen gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Fördersätzen bis zu 70 Prozent. Alternativ zu den direkten Zuschüssen können Sie für die eigengenutzte Immobilie verschiedene energetische Sanierungsmaßnahmen auch von der Steuer absetzen. Für beide Optionen gilt: Die Maßnahmen müssen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen.

Gute Energieberatung, gutes Handwerk: unsere Leitlinien

Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern haben wir zwei Leitlinien formuliert, die eine qualitativ hochwertige, zukunftsfähige Sanierung sichern. Die Leitlinie Energieberatung und die Leitlinie Handwerk orientieren sich an den Kriterien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Vergabe von Fördergeldern. Fragen Sie bei Ihrem Handwerksbetrieb oder Ihrer Energieberatung nach der jeweiligen Leitlinie! Alle baden-württembergischen Energieberaterinnen und -berater, die die Leitlinie Energieberatung unterstützen, haben wir in einer übersichtlichen Karte mit Suchfunktion zusammengestellt.

Kostenfreie Einstiegsberatung am Beratungstelefon von Zukunft Altbau

Egal, ob Sie eine konkrete Frage zu einem Aspekt Ihrer Sanierung haben oder einfach nicht so richtig wissen, wo und wie Sie anfangen sollen: Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne weiter. Sie geben praxisnahe Tipps, können Ihnen die richtigen Anlaufstellen bei Land und Bund nennen und zeigen Ihnen, wie Sie die passende Energieberaterin bzw. den passenden Energieberater in Ihrer Nähe finden. Nutzen Sie das kostenfreie Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Mo bis Fr, jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an beratungstelefon(at)zukunftaltbau.de.

Gute Beispiele: die Sanierungsgalerie

Zukunft Altbau sammelt und veröffentlicht vorbildliche Sanierungen in einer Sanierungsgalerie. Sie möchten sanieren und suchen nach Inspiration? Dann sind Sie hier genau richtig.