Wann das EWärmeG gilt

Sobald sie eine Heizungsanlage austauschen, müssen Eigentümer von bestehenden Gebäuden in Baden-Württemberg 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugen oder ersatzweise Maßnahmen ergreifen. 

Seit dem 1. Januar 2024 gelten zudem die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) des Bundes zum erneuerbaren Heizen. Das Gebäudeenergiegesetz des Bundes und die Pflicht, nach einem Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, greift für den Bestand ab 1. Juli 2026 in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern beziehungsweise 1. Juli 2028 in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern. Diese Frist kann jede Gemeinde individuell vorverlegen, wenn sie die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen hat und sie eine zusätzliche Entscheidung trifft, wonach die fertige Wärmeplanung die Wirkungen des Gebäudeenergiegesetzes auslösen soll.

Solange diese nicht getroffen wurde, gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes (EWärmeG BW) für Bestandsgebäude, die am 1. Januar 2009 bereits errichtet waren, weiterhin.
 

Hilfreiche Materialien

  • Als schnellen Überblick und als Einstieg für Endkunden bietet sich unser Merkblatt: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz an.
  • Im Heizungskeller, auf der Baustelle, im Büro: Mit der App zum EWärmeG haben Sie den Gesetzestext, Erläuterungen zu allen Erfüllungsoptionen, ein Berechnungswerkzeug und kompakte Infos immer zur Hand – optimiert für Smartphone und Tablet, kostenfrei, firmenneutral, von Zukunft Altbau entwickelt und von Experten geprüft.
  • Das EWärmeG-Excel-Tool hilft Ihnen, gemeinsam mit Ihren Kunden für deren Gebäude die passende Erfüllungsoption des EWärmeG zu finden. Es bildet die häufigsten Optionen und Kombinationsmöglichkeiten übersichtlich und bedienungsfreundlich ab.

Weitere Informationen zum EWärmeG und den verschiedenen Erfüllungsoptionen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Dort finden Sie unter der Überschrift „zum Herunterladen“ auch den lesenswerten Erfahrungsbericht zum EWärmeG und die Evaluation, jeweils 2018 veröffentlicht.

Sie haben Fragen zum EWärmeG? Das Zukunft Altbau Beratungstelefon für Eigenheimbesitzer, Unternehmen und Kommunen und Experten beantwortet Sie Ihnen.

Mustervortrag

„Heizungstausch und EWärmeG"

Spannende Informationen rund um Erfüllungsoptionen, rechtliche Rahmenbedingungen, Lösungsbeispiele und knifflige Fälle.

Für Ihre Kunden

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz einfach erklärt vom Umweltministerium Baden-Württemberg

Min. 2:51

Weiterführende Informationen

Aktuelles und vorhandene Werkzeuge zum EWärmeG

Vortrag von Frank Hettler, Zukunft Altbau

Min. 8:50

Evaluation des EWärmeG

Vortrag von Dr. Martin Pehnt, ifeu

Min. 13:52 

Erfolgreich beraten zum EWärmeG: Rezepte für Ihre Praxis

Vortrag von Jürgen Henke, Zukunft Altbau

Min. 18:34

4 Jahre EWärmeG-Praxis: Knifflige Fälle anschaulich aufgelöst

Vortrag von Dorothea Steinwachs, Umweltministerium BW

Min. 10:53

Werkzeuge zum EWärmeG nutzen

Webinar-Mitschnitt

Min. 122:07