Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und der CO2-Ausstoß sinken.
Sobald sie eine Heizungsanlage austauschen, müssen Eigentümer von bestehenden Gebäuden in Baden-Württemberg 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugen oder ersatzweise Maßnahmen ergreifen. Das EWärmeG bleibt auch 2024 – mit wirksam werden der GEG-Novelle – zunächst in Kraft.
Weitere Informationen zum EWärmeG und den verschiedenen Erfüllungsoptionen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Dort finden Sie unter der Überschrift „zum Herunterladen“ auch den lesenswerten Erfahrungsbericht zum EWärmeG und die Evaluation, jeweils 2018 veröffentlicht.
Sie haben Fragen zum EWärmeG? Das Zukunft Altbau Beratungstelefon für Eigenheimbesitzer, Unternehmen und Kommunen und Experten beantwortet Sie Ihnen.
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Vortrag von Frank Hettler, Zukunft Altbau
Min. 8:50
Vortrag von Dr. Martin Pehnt, ifeu
Min. 13:52
Vortrag von Jürgen Henke, Zukunft Altbau
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Vortrag von Dorothea Steinwachs, Umweltministerium BW
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Webinar-Mitschnitt
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