Schützen Sie mit 15 Prozent erneuerbaren Energien für Heizung und Warmwasser das Klima. Zukunft Altbau informiert zu den verschiedenen Erfüllungsoptionen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg.
Heizung und Warmwasserbereitung verursachen knapp ein Viertel der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg. Insbesondere die Verbrennung fossiler Energieträger wie Heizöl und Gas ist eine wesentliche Ursache der Klimakrise. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg trägt seit rund zehn Jahren dazu bei, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung erhöht und damit der CO2-Ausstoß sinkt.
Im Folgenden erfahren Sie, was Sie beachten müssen.
Sobald sich Hauseigentümer in Baden-Württemberg eine neue Heizung zulegen, müssen sie nach dem Tausch 15 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken.
Die Erfüllungsoptionen sind zahlreich: So können erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Umweltwärme oder Bioenergie genutzt oder Dach, Fassade oder Kellerdecke gut gedämmt werden. Sinnvoll ist, sich frühzeitig umfassend zu informieren. Das Merkblatt zum EWärmeG von Zukunft Altbau bietet einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen.
Als Maßnahme ist auch eine individuelle Beratung mit Sanierungsempfehlungen zulässig, der sogenannte energetische Sanierungsfahrplan. Wer von einem Energieberater einen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zu einem Drittel, das entspricht fünf Prozentpunkten. Der Fahrplan ist eine günstige Erfüllungsoption: Für Ein- oder Zweifamilienhäuser liegen die Kosten je nach Objekt in einer Größenordnung von rund 800 Euro, dafür gibt es eine ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes und Vorschläge für profitable Energiesparmaßnahmen. Auch der vom Bund geförderte individuelle Sanierungsfahrplan und die sogenannte vor-Ort-Beratung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllen das EWärmeG zu einem Drittel.
Einen schnellen Überblick zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz gibt unser Merkblatt: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Dieses können Sie herunterladen oder im Materialshop bestellen.
Weitere Informationen zum EWärmeG und den verschiedenen Erfüllungsoptionen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
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