Aber: Jedes Haus ist anders. Deshalb sollte auch bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen immer das gesamte Gebäude mitgedacht werden. Einzelmaßnahmen wie ein frischer Anstrich oder der Austausch einzelner Fenster bringen keine oder nur geringe Einsparungen – und können im ungünstigen Fall im Anschluss weitere, zukunftsfähige Sanierungsmaßnahmen erschweren. Deshalb gilt: Wenn Sie etwas an Ihrem Haus ändern möchten, sanieren Sie möglichst ganzheitlich! Nutzen Sie dazu eine professionelle Energieberatung und die attraktiven Förderangebote. 

Besonders wichtig ist dabei eine frühzeitige und ganzheitliche Planung. Unterteilen Sie die Sanierung lieber in mehrere Phasen, statt einzelne Schritte aus Budget- oder Zeitgründen halbherzig oder ohne Gesamtkonzept umzusetzen. Wenn Sie zum Beispiel die Fassade nicht ausreichend, also zu dünn, dämmen, schaffen Sie Fakten, die die nächsten Jahrzehnte über Bestand haben. Expertinnen und Experten nennen die Folgen unbedachter Sanierungsmaßnahmen auch „Lock-in-Effekt“: Unter Umständen verbauen Sie sich so den bestmöglichen energetischen Einspareffekt.

Wer zeitgemäß energetisch saniert, kann das energetische Niveau eines Neubaus erreichen, steigert den Wert seiner Immobilie, spart im Betrieb bis zu 80 Prozent Energie ein und macht sich unabhängig von hohen Energiepreisen und unsicheren Importen.

Beratung mit individuellem Sanierungsfahrplan

Grundlage für eine ganzheitliches Sanierungskonzept ist eine umfassende energetische Bestandsaufnahme vor Ort durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater.

Wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, zeigt dieser den Weg für eine sinnvolle, schrittweise Sanierung eines Bestandsgebäudes auf. Dazu werden einzelne Maßnahmen-Pakete für die Sanierung passend zu Gebäude und Rahmenbedingungen der Sanierungswilligen definiert, die nacheinander und mit zeitlichem Abstand voneinander umgesetzt werden können. Werden dort beschriebene Einzelmaßnahmen – außer dem Tausch von Heizung oder Fenstern – im Anschluss umgesetzt, können die Eigentümerinnen und Eigentümer mit dem sogenannten iSFP-Bonus zusätzlich zur regulären Förderung nochmals bis zu 2,5 Prozent mehr Förderung erhalten. Außerdem erfüllt ein Sanierungsfahrplan die Anforderungen des baden-württembergischen Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu einem Drittel.

Die Bundesregierung fördert den iSFP für Ein- oder Zweifamilienhäuser mit 50 Prozent und maximal 650 Euro. Mit drei oder mehr Wohneinheiten wird dieser mit maximal 850 Euro gefördert. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 250 Euro, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird. 

Passende Förderung für Sanierungen und den Heizungstausch

Der Bund, das Land Baden-Württemberg und auch viele Kommunen unterstützen Sie bei Ihrem Sanierungsvorhaben – durch Fördermittel, Zuschüsse zur Finanzierung, zinsverbilligte Darlehen oder steuerlichen Begünstigungen. 

Für zahlreiche Sanierungsmaßnahmen gibt es umfangreiche Fördergelder vom Bund über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), insbesondere für Dämmmaßnahmen oder den Einbau neuer Fenster sowie für zukunftsfähige Heizungs- oder Lüftungsanlagen. Neben den Maßnahmen selbst wird in der Regel auch die energetische Baubegleitung gefördert, wenn sie durch anerkannte Energieberaterinnen oder -berater erfolgt. 

Lassen Sie sich also beraten und nutzen Sie die aktuellen Förderbedingungen mit Fördersätzen bis zu 80 Prozent. 

Alternativ zu den Zuschüssen können Sie für die eigengenutzte Immobilie oder Wohneinheit verschiedene energetische Sanierungsmaßnahmen auch über die Steuer fördern lassen. Für beide Optionen gilt: Die Maßnahmen müssen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen.


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