Das Foto zeigt einen Stapel an Magazinen und Zeitungen, das oberste ist aufgeschlagen. Im Hintergrund links ist eine Kaffeetasse erkennbar.

BAFA-Zuschuss jetzt auch für austauschpflichtige Heizungen möglich

Presseinformation 11/2021
Stuttgart, 15. März 2021

Förderbedingungen beim Wechsel alter Heizkessel verbessert

Zukunft Altbau: Finanzieller Anreiz für klimafreundliche Heizungen

Heizkessel müssen laut Gebäudeenergiegesetz nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden. Wenn Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer diese Frist bislang überschritten, blieben ihnen beim Einbau einer neuen Heizung Bundesfördermittel verwehrt. Seit diesem Jahr ist das anders: Zuschüsse sind nun auch für austauschpflichtige Ü-30-Kessel möglich. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Förderbedingung hat sich mit der Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ am 1. Januar 2021 geändert. Der Tausch der alten Heizung gegen ein klimafreundliches Modell wird mit 20 bis 50 Prozent bezuschusst. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Art der neuen Heizung ab. „Wer vom Betriebsverbot betroffen ist, hat durch die Neuregelung Glück gehabt. Mit der Förderung wird der Tausch der alten Heizung jetzt finanziell viel attraktiver“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Das gilt allerdings nur für den Einbau von Heizungen, die mit erneuerbaren Energien versorgt werden.

Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon(at)zukunftaltbau.de.

Rund zwei bis drei Millionen Heizungen in Deutschland dürften älter als 30 Jahre alt sein, schätzen Experten. Sie sind in der Regel so ineffizient, dass sie nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel belasten. Es gilt daher ein Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen. In diesem Jahr müssen alle vor 1991 eingebauten Heizungen ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie für Heizungen mit einer Nennleistung von weniger als vier oder mehr als 400 Kilowatt. Auch wer seine Wohnung in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, darf die Heizung weiter betreiben.

Förderung so hoch wie nie

Für den Klimaschutz ist es wichtig, die alten Wärmeerzeuger durch möglichst CO2-arme Anlagen zu ersetzen. Die Förderung des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt dazu nun auch für austauschpflichtige Heizungen wichtige finanzielle Anreize. Für sie gelten ab sofort die gleichen Fördersätze wie für Heizungen, die nicht von der Austauschpflicht betroffen sind. Eine Gasheizung, die für die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist, wird mit 20 Prozent gefördert. Bei Gas-Hybridheizungen und Solarthermieanlagen sind es 30 Prozent der Investitionssumme. Wer auf eine Wärmepumpe, eine Biomassenanlage oder eine Erneuerbare-Energien-Hybridheizung setzt, kann mit einer Förderhöhe von 35 Prozent rechnen. Zusätzlich zu den Fördersätzen für die Heizung gewährt das BAFA eine Austauschprämie in Höhe von zehn Prozentpunkten, wenn Hauseigentümer ihre Ölheizung ersetzen. Außerdem gibt es noch eine Energieberatungsprämie von fünf Prozentpunkten, der sogenannte iSFP-Bonus. Maximal sind also 50 Prozent Förderung möglich.

Heizungstausch kann auch schon nach 20 Jahren sinnvoll sein

„Der Umstieg auf nachhaltiges Heizen wird so stark gefördert wie nie“, sagt Frank Hettler und rät gleichzeitig davon ab, mit dem Kesseltausch bis zum Betriebsverbot zu warten: „Bereits ab einem Alter von 20 Jahren kann sich der Wechsel zu einem modernen Wärmeerzeuger lohnen. Der Heizungswechsel sollte gut geplant und passend zum Gebäude sein. Unterstützung dabei bieten Gebäudeenergieberater.“

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de oder www.facebook.com/ZukunftAltbau.

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Förderung für den Heizkesseltausch

Der Eintausch alter Heizungen wird im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen bezuschusst. Informationen dazu gibt es bei Zukunft Altbau oder auf der Website des BAFA unter der Rubrik Energie.

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html

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Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Gebäudeeigentümer neutral über den Nutzen einer energetischen Sanierung und wirbt dabei für eine qualifizierte und ganzheitliche Gebäudeenergieberatung. Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm berät gewerkeneutral, fachübergreifend und kostenfrei. Zukunft Altbau hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg umgesetzt.

Ansprechpartner Pressearbeit
Axel Vartmann, PR-Agentur Solar Consulting GmbH,
Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freiburg,
Tel. +49 761 38 09 68-23,
vartmann@solar-consulting.de, www.solar-consulting.de 

Ansprechpartnerin Zukunft Altbau
Marietta Weiß, Zukunft Altbau,
Gutenbergstraße 76, 70176 Stuttgart,
Tel. +49 711 489825-13,
marietta.weiss@zukunftaltbau.de, www.zukunftaltbau.de